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Panorama: Nazi und Gewalttäter

Dreifachmörder von Overath verurteilt

Der Neonazi Thomas A. ist wegen des Dreifachmordes an einer Overather Anwaltsfamilie zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Seine 20-jährige Mittäterin erhielt wegen Beihilfe siebeneinhalb Jahre Jugendstrafe. Nach 34 Verhandlungstagen stand für den Vorsitzenden Richter der 4. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts, Paul Schwellenbach, fest: Der Erschießung des 61-jährigen Anwalts, seiner 53-jährigen Frau und der ältesten von drei Töchtern war durch die nationalsozialistische Gesinnung des Angeklagten der Boden bereitet worden. Zwar brauchten Thomas A. und seine jugendliche Geliebte Jennifer D. am 7. Oktober 2003 dringend Geld, waren noch 100 Kilometer von zu Hause entfernt, der Tank war leer, sie wussten nicht mehr ein noch aus. Doch ohne Thomas A.s politische Überzeugung wäre es wohl nie zu der Tat gekommen.

Der 46-Jährige war nach Erkenntnis der Kammer „seit Jahren erklärter Nationalsozialist“.

Er war obdachlos, äußerlich verwahrlost und in seinem Selbstwertgefühl ziemlich am Ende, als er keine vier Wochen vor der Erschießung der Anwaltsfamilie die weitaus jüngere Jennifer D. kennen lernt. Diese hat bei ihm zum ersten Mal das Gefühl, einem wirklichen Mann zu begegnen und verfällt ihm bedingungslos. Ihre Akzeptanz seiner Ideen geht sogar so weit, dass sie in einer Sporttasche die spätere Mordwaffe, eine Pumpgun, und 30 Schuss Munition herumträgt. Kurz vor der Erschießung der Anwaltsfamilie spürt Thomas A., wie Jennifer an ihm zu zweifeln beginnt. „Er erkennt“, so Richter Schwellenbach, „dass er sie durch eine Aktion wieder an sich binden kann“. Da kommt ihm die Anwaltskanzlei in Overath gerade recht. Anwälte gehörten für A. zur verhassten Zielgruppe der Staatsfeinde.

Die Anwälte von Jennifer D. hatten Freispruch für die junge Frau gefordert, die sie als Opfer A.s ansehen. Sie hätte sich an den Taten nur aus Angst vor Thomas A. beteiligt.

A.s Verteidiger bezeichnete die Todessschüsse als Totschlag und „Affekttaten“ und plädierte auf vierzehneinhalb Jahre Haft. Die Kölner Landgerichtskammer sah jedoch bei ihm eine besondere Schwere der Schuld gegeben und ordnete deshalb eine sich an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung an.

Ingrid Müller-Münch[Köln]

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