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Panorama: Neue Formulierung soll nur Anwendung bei Tieren schützen

Das Europäische Patentamt in München hat ein Patent auf ein Mittel zum "humanen Töten von Säugern" (EP 0516811 B) in seiner bestehenden Form zurück gewiesen. Diese Fassung hatte auch den Menschen einbezogen.

Das Europäische Patentamt in München hat ein Patent auf ein Mittel zum "humanen Töten von Säugern" (EP 0516811 B) in seiner bestehenden Form zurück gewiesen. Diese Fassung hatte auch den Menschen einbezogen. Die Einspruchskammer gab am Dienstag mehreren Einsprüchen statt, die das Patent als "sittenwidrig" und im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention bezeichnet hatten. Zunächst hatte sich der Patenthalter, die amerikanische Michigan State Universität, geweigert, die Anwendung des erteilten Patents auf den Menschen auszuklammern. Das Patent wird jetzt so umformuliert, dass der Patentschutz nur Tiere betrifft und eine einheitliche Anwendung auf den Menschen ausgeschlossen ist.

Mitglieder der Deutschen Hospiz Stiftung hatten zu Beginn der Einspruchsverhandlung als Ratten verkleidet vor dem Patentamt gegen das Euthanasie-Patent demonstriert. Die Stiftung hatte die Erteilung des Patents als "Skandal" bezeichnet und erklärt, in Deutschland dürfe das Töten von Menschen nie wieder legal sein. Das ursprüngliche Patent hätte der Möglichkeit Tür und Tor geöffnet, angeblich "unwertes Leben" eines Tages zu "vernichten". Ein Patent zum Töten von Menschen dürfe es unter keinen Umständen geben.

Die Einsprüche waren am Dienstag auch von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion unterstützt worden. Die stellvertretende Vorsitzende, die rheinland-pfälzische CDU-Abgeordnete Maria Böhmer, hatte das Patentamt aufgefordert, den Einsprüchen gegen das Patent stattzugeben. Grundlagen des menschlichen Lebens und Sterbens könnten nicht über die Zulassung eines Patents entschieden werden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe aus Nordrhein-Westfalen hatte bei seinem mündlich in München vorgetragenen Einspruch argumentiert, jeder Patentinhaber habe ein wirtschaftliches Interesse an seiner Erfindung. Der Staat habe aber den Auftrag, das Recht auf Leben zu schützen. Würde die Gültigkeit des Patents bestätigt, würde Euthanasie als eine von mehreren Möglichkeiten zu einer "autonomen, verantwortungsbewussten Entscheidung" wahrgenommen. Dies würde bewirken, dass sich alte oder kranke Menschen als "Belastung für die Gesellschaft" empfinden könnten. Das Menschenrecht auf Leben würde nicht mehr jedem zugestanden. Der Betroffene müsste sich für sein Recht auf Leben rechtfertigen.

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