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Es wird teurer: In Deutschland treten ab heute die Änderungen an der Straßenverkehrsordnung und dem Bußgeldkatalog in Kraft.

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Neuer Bußgeldkatalog: Falschparker und rücksichtslose Fahrradfahrer müssen mehr zahlen

Parken ohne Parkschein, Fahrradfahren auf dem falschen Radweg: Ab April werden in Deutschland die Bußgelder erhöht - es kann bis zu doppelt so teuer werden.

In Deutschland treten ab heute die Änderungen an der Straßenverkehrsordnung und dem Bußgeldkatalog in Kraft. Verstöße gegen Parkregeln etwa kommen Autofahrer teurer zu stehen, Radfahrer müssen bei bestimmten Delikten ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Parallel werden einige Regeln genauer gefasst, damit Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer künftig besser miteinander klarkommen. Auch einige neue Verkehrsschilder werden eingeführt. Fünf Euro mehr Bußgeld für Autofahrer bei Parkverstößen: Nach dem neuen Bußgeldkatalog kostet es zehn Euro (statt bisher fünf Euro), wenn Autofahrer auf Parkplätzen ohne gültigen Parkschein oder ohne Parkscheibe erwischt werden. Wer Radwege zuparkt, muss 20 Euro (statt 15 Euro) zahlen. Das hatten Länder und Kommunen durchgesetzt, weil die seit vielen Jahren nicht angepassten Strafen offenbar vielfach niedriger waren als die Parkgebühren. Um fünf bis zehn Euro werden auch die Strafen für Verhaltensweisen angehoben, die Radfahrer besonders gefährden - etwa das rücksichtslose Öffnen von Autotüren. Fünf bis zehn Euro mehr für rücksichtslose Radfahrer: Die Strafen für verschiedene kleinere Verkehrsverstöße von Radfahrern werden um fünf bis zehn Euro erhöht. Das betrifft etwa das Fahren auf Radwegen in die falsche Richtung. Es kostet künftig mindestens 20 Euro (statt 15 Euro); wenn dabei Andere gefährdet werden kostet es 30 Euro (statt 25 Euro). Ebenfalls fünf Euro teurer wird es, wenn Radfahrer beim Linksabbiegen den Gegenverkehr ignorieren oder behindern oder falsch in Einbahnstraßen einfahren. Die Anhebung gilt generell nur für den Verwarnbereich, also alltäglichere Delikte, für die es noch keine Punkte gibt. Klarere Verhältnisse zwischen Auto- und Fahrradfahrern: Die Novelle der Straßenverkehrsordnung schafft bei einigen potenziellen Konfliktfeldern zwischen Auto- und Fahrradfahrern mehr Klarheit, indem sie Verhaltensregeln präzisiert. Auf der Straße fahrende Radler müssen sich beim Abbiegen etwa an Ampeln nicht mehr rechts neben den Autos halten, sondern können sich vor oder hinter ihnen einordnen. Auch wurde klargestellt, dass für Radfahrer, die erlaubterweise Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung nutzen, bei der Ausfahrt die „Links vor Rechts"-Regel gilt, sofern Verkehrsschilder vor Ort nichts anderes vorgeben. Autofahrer müssen an Einmündungen also aufpassen.

Regeln für Radfahrer teilweise präziser gefasst: Auch Verhaltensvorschriften für Radfahrer wurden teils genauer definiert, etwa um Probleme mit Fußgängern zu vermeiden. In der Neufassung ist explizit festgelegt, dass Radler, die für sie freigegebene Gehwege oder Fußgängerzonen benutzen, Rücksicht auf den Fußgängerverkehr zu nehmen haben, der dort generell „Vorfahrt“ hat. Sie dürfen lediglich Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen wenn nötig sogar warten. Klarer geregelt ist unter anderem auch das Verhalten an Ampeln: Fahren Radfahrer auf der Straße, müssen sie die Lichtzeichen für Autos beachten - und dürfen nicht je nach Lage die für Fußgänger bevorzugen.
Neue Verkehrszeichen und mehr Spielraum für Genehmigungsbehörden: Die neue Straßenverkehrsordnung führt auch einige neue Schilder ein, etwa um die bisweilen hitzig diskutierte Frage nach dem Platz für Inlineskater im Verkehr zu klären. So gibt es ein weißes Zusatzschild mit einem skatenden Strichmännchen. Wird es unter einem blauen Radweg-Hinweisschild montiert, darf die Strecke auch von Skatern benutzt werden. Die örtlichen Verkehrsbehörden erhalten außerdem mehr Freiheit bei der Einrichtung von Fahrradstreifen auf Straßen. Diese dürfen auch dort angelegt werden, wo es keine besonderen Risiken für Radler gibt. Bislang war dies nur an speziellen Gefahrenstellen erlaubt.

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