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Neunfache Kindstötung: Mutter von toten Babys sagt erstmals vor Gericht aus

Sie versuchte, ihre Eheprobleme in Alkohol zu ertränken und merkte nicht, dass sie dringend Hilfe brauchte. Sabine H., die neun ihrer Babys tötete und dann in Blumenkästen verscharrte, bricht erstmals ihr Schweigen und berichtet über die unfassbaren Taten.

Die Mutter der neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd hat sich am Donnerstag in einem neuen Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) erstmals öffentlich zu ihrem Fall geäußert: "Ich kann es selbst nicht begreifen", sagte sie. "Ich kann das nicht erklären und kann das nicht verstehen." Sie könne sich auch an nichts erinnern. Die 42 Jahre alte Sabine H. ist bereits wegen achtfachen Totschlags verurteilt.

"Ich muss heute sagen, dass ich damals ein Alkoholproblem hatte", gab die 42-Jährige zu Protokoll. Sie habe von 1988 an immer mehr getrunken, zuletzt flaschenweise Schnaps. Das sei "irgendwann aus dem Ruder" gelaufen. Sie sei unselbstständig gewesen und habe vergessen wollen, dass ihr damaliger Ehemann kaum noch mit ihr sprach.

In dem neuen Prozess vor dem Landgericht geht es nur noch um die Höhe des Strafmaßes. Das Frankfurter Landgericht hatte die heute 42-Jährige im Juni 2006 wegen Totschlags in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Zwischen 1988 und 1998 soll sie neun ihrer Babys nach der Geburt getötet haben. Der erste Fall aus DDR-Zeiten ist verjährt.

Trinken sollte die Probleme verdrängen

Sabine H. sagte vor Gericht, dass sie auch während ihrer Schwangerschaften weiter trank. Trotz ihrer Erinnerungslücken sei sie fest davon überzeugt, dass sie sich über jedes Kind gefreut hat. Sie habe bei den Schwangerschaften immer gehofft, dass ihr Ehemann - der nach ihren Angaben keine Kinder mehr wollte - etwas von ihrem Zustand bemerken und etwas sagen würde.

"Wir haben in der Ehe nicht viel geredet", sagte die gelernte Zahnarzthelferin, die Mutter von vier Kindern ist. Sie finde es aus heutiger Sicht auch erschreckend, wie naiv es war, anzunehmen, man könne die Probleme im Alkohol ertränken. Dass sie Hilfe braucht, bemerkte sie erst nach ihrer Festnahme im Sommer 2005 in der Haftanstalt. Sie habe eigentlich nie auf eigenen Beinen gestanden.

In dem neuen Verfahren muss die Kammer prüfen, ob bei der Angeklagten möglicherweise eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit vorlag. Dabei soll auch die Rolle des Alkoholkonsums der Frau untersucht werden. Das gebe die Chance auf ein milderes Urteil, sagte Anwalt Matthias Schöneburg. (ut/ddp)

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