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Niedersachsen: Tod im Kasernenklo - Soldatin verurteilt

Weil sie ihr neugeborenes Kind in einer Toilette sterben ließ, muss eine Soldatin für zwei Jahre und acht Monate hinter Gitter. Nach Ansicht des Landgerichts Verden ist die 24-Jährige aus Sachsen-Anhalt des Totschlags durch Unterlassen in einem minderschweren Fall schuldig.

Verden - „Sie wollte das Kind nicht“, sagte der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk am Donnerstag. Die Bundeswehrsanitäterin habe die Schwangerschaft zwar verdrängt, sie sei ihr aber spätestens am Tag vor der Geburt im März 2008 bewusst geworden. Nach der heimlichen Entbindung auf einer Kasernentoilette in Schwanewede (Niedersachsen) habe sie das Kind ertrinken lassen.

Das Gericht ging mit dem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die zwei Jahre und sechs Monate gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte für einen Freispruch. Sie will voraussichtlich in Revision gehen. Während der Urteilsbegründung weinte die Soldatin ununterbrochen, ihre Jacke war nass von Tränen. „Die Angeklagte kann einem irgendwie leidtun“, sagte der Vorsitzende Richter. Sie habe isoliert gelebt. Nicht einmal an diesem schweren Tag habe ihre Familie sie ins Gericht begleitet. Stronczyk warf auch der Bundeswehr mangelnde Fürsorgepflicht vor. Es sei bedrückend, dass die Sanitäterin mit mehreren Ärzten zusammengearbeitet habe, ohne dass die Schwangerschaft auffiel. Die Kammer gehe von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, eine Bewährungsstrafe sei aber nicht angemessen.

Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer erklärt, die Angeklagte sei von der Geburt völlig überrascht worden. „Sie hatte keine Anzeichen für eine Schwangerschaft im fortgeschrittenen Stadium entdeckt“, sagte Anwalt Erwin Bugar. „Verdrängte Schwangerschaften sind nicht selten.“ dpa

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