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Panorama: Noch kein Happy End für Kaufmann

Gericht verurteilt Gangstertrio – ist der Schauspieler Drahtzieher des Mordes an seinem Steuerberater?

München Günther Kaufmann muss wohl die Schlussszene in seinem eigenen Krimi noch einmal umschreiben. Nach der Verurteilung dreier Männer wegen Raubes mit Todesfolge an seinem Steuerberater Hartmut Hagen hält ihn die Münchner Schwurgerichtskammer immer noch für schuldig.

Die Richter waren am Montag der Überzeugung, dass das Trio aus Berlin im Februar 2001 im Auftrag des Ehepaars Kaufmann in Hartmut Hagens Münchner Wohnung eingedrungen war, um ihn zu berauben und zu fesseln. Die Männer wurden zu Haftstrafen von jeweils vierzehn, elf und zehneinhalb Jahren verurteilt.

„Es wird Aufgabe des Augsburger Schwurgerichts sein, aufzuzeigen, dass das Ehepaar Kaufmann ein erhebliches Interesse an der Tötung hatte“, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzel. Es käme in Betracht, dass durch den Überfall des Gangstertrios „ein späteres Einwirken Kaufmanns“ ermöglicht werden sollte. Hagen sei dann aber unerwartet erstickt, nachdem einer der Angeklagten sich auf ihn gesetzt und ihn mit Klebeband geknebelt hatte.

Am 11. und 12. Januar wird Kaufmann in Augsburg wegen der Tötung seines einstigen Freundes und Steuerberaters wieder auf der Anklagebank sitzen. Zunächst war er 2002 nach einem Geständnis für die Tat zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er kam aber vor einem Jahr auf freien Fuß, nachdem er nach der Festnahme der drei Angeklagten sein Geständnis zurückgezogen hatte. Die Lebensgefährtin eines der Angeklagten hatte bei der Polizei ausgepackt.

Als Begründung für sein falsches Geständnis hatte Kaufmann angegeben, er habe seine schwerkranke und inzwischen verstorbene Frau schützen wollen, die ebenfalls in den Fall verstrickt war.

Star-Regisseur Dieter Wedel war schon tief gerührt: „So eine rätselhafte, hoch emotionale Liebesgeschichte habe ich noch nie gehört“, hatte Wedel in einem Interview gesagt, nachdem er sein professionelles Interesse an der Geschichte bekundet hatte. Krimidarsteller Kaufmann hatte angeblich schon in der Haft angefangen, das Fernsehdrehbuch zu seinem persönlichen Krimi abzufassen.

Die Urteilsbegründung liefert nun aber die Vorlage für einen ganz anderen, nicht minder spannenden Krimi. Die Richter sehen als Grund für das falsche Geständnis nicht Liebe, sondern Schuldgefühle: Es sei „vom psychologischen Ablauf her gut nachvollziehbar“, warum der mögliche Drahtzieher Kaufmann die Tötung auf sich nahm. Für den Auftrag an das Gaunertrio hätten die Kaufmanns ein Motiv gehabt, da sie von dem Steuerberater unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mehrfach hohe Geldbeträge geliehen hatten.

Vergeblich habe das Ehepaar versucht, Hagen von der Rückforderung von mindestens 850 000 Mark abzubringen. Der Steuerberater hatte das Geld für einen Zivilprozess in den USA vorgeschossen, den es aber nie gab. Angeblich klagte Alexandra Kaufmann um Millionen gegen den US-Popstar Billy Idol, weil der bei Geschäften mit einem portugiesischen Grundstück angebliche Investmentversprechen in Höhe von 70 Millionen US-Dollar zurückgezogen habe. Das Schwurgericht war überzeugt, dass der Schauspieler entgegen dessen Angaben frühzeitig von dem Betrug seiner Frau gewusst habe. Um Hagen zu beschwichtigen, hätten sie Kaufmanns Grundstück in Portugal beliehen. Von dem Vorgang müsse der Fassbinder-Darsteller als Eigentümer gewusst haben.

Am schwersten wogen für Richter Manfred Götzl, der Kaufmann als „Drahtzieher im Hintergrund“ sieht, jedoch die Ermittlungen der Kriminalpolizei: Sie ergaben, dass Kaufmann am Tattag zigmal mit seiner Frau telefoniert hatte, ausgerechnet zur Tatzeit. Außerdem sei der Schauspieler „nach Ergebnis der Beweisaufnahme selbst am Tatort“ gewesen, betonte der Richter. ddp/dpa

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