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Panorama: Noch muß Graf nicht nach Stammheim

Steffis Vater hört Urteil mit zusammengepreßten Lippen an / Anklage will RevisionMit aufeinandergepreßten Lippen und zusammengekniffenen Augen nahm Peter Graf den Spruch zur Kenntnis.Drei Jahre und neun Monate soll der 58jährige wegen Steuerhinterziehung in Haft.

Steffis Vater hört Urteil mit zusammengepreßten Lippen an / Anklage will RevisionMit aufeinandergepreßten Lippen und zusammengekniffenen Augen nahm Peter Graf den Spruch zur Kenntnis.Drei Jahre und neun Monate soll der 58jährige wegen Steuerhinterziehung in Haft.Nur Minuten nach dem Urteil flüchtete er durch einen Hinterausgang des Gerichts vor den Kameras.Vorerst kann der Vater der Tennis-Weltranglistenersten Steffi Graf daheim im badischen Brühl schlafen.Noch muß er nicht nach Stammheim ins Gefängnis.Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.Die Staatsanwaltschaft hat Revision angekündigt, und bis sich die nächste Instanz mit seinem Fall befassen wird, werden noch viele Wochen vergehen. Das Gericht verhängte drei Jahre weniger, als die Staatsanwaltschaft beantragt hat.Ein Urteil, mit dem Graf leben kann.Die baden-württembergische Finanzverwaltung allerdings wird sich die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Joachim Plass nicht hinter den Spiegel stecken.Denn das Gericht hat der Verwaltung bescheinigt, daß gegen Graf bereits im Herbst 1991 ein Steuerstrafverfahren hätte eingeleitet werden müssen.Dann nämlich wäre der Löwenanteil der Steuerhinterziehungen gar nicht mehr möglich gewesen. Ein Pulk von Fotografen und Kameraleuten war ausgeschwärmt, als Peter Graf am Freitag morgen den fensterlosen Sitzungssaal des Mannheimer Landgerichts betrat.Er trug einen dunklen Anzug, dazu ein weißes Hemd mit Krawatte, und wirkte darin wie ein leicht verlegener Angestellter, der nach langen unauffälligen Jahren beim Chef vorsprechen muß.Der Auftritt paßt zu dem Bild, das er und seine Verteidiger von ihm gezeichnet haben.Daß er doch nur "nicht dümmer" habe sein wollen als andere Großverdiener.Daß er überfordert gewesen sei und schlecht beraten. Doch das Bild von Graf verändert sich bei näherer Betrachtung, das sagt auch der Vorsitzende Richter Plass und fügt ein in deutschen Gerichtssälen ungewöhnliches Bekenntnis hinzu: Bevor er in das Verfahren eingestiegen sei, habe er mit dem Kenntnisstand eines normalen Zeitungslesers so bei sich gedacht, daß die Geschichte für den Herrn Graf wohl nicht unter sieben Jahren abgehen werde.Nun sind es doch weniger als sieben Jahre Haft. Distanziert ging Richter Plass in der Urteilsbegründung der nicht einfachen Biografie des Peter Graf nach, einem Lebensweg, der eigentlich erst dann nach oben führte, als Graf das ungewöhnliche Talent seiner Tochter Steffi entdeckte.Seine und Steffis Aufstiegschancen habe Peter Graf seither mit bedingungsloser Zähigkeit und eisenharter Verhandlungsführung genutzt, so beschrieb es Plass und macht damit auch die Methoden kenntlich, mit denen Graf später die Finanzen seiner Tochter managen will, in jener Zeit, als plötzlich die Millionen fließen. Der Einzelkämpfer und Emporkömmling Graf traut niemandem, erst recht nicht, seit er im Frankfurter Rotlicht-Milieu in eine peinliche Erpressungsgeschichte gerät.Mißtrauisch, wie er ist, muß er die Millionen, die über Briefkasten-Firmen nach den Niederlanden, auf die Antillen und von dort nach Liechtenstein geleitet werden, doch immer unter seinem direkten Zugriff behalten; ironischerweise ist es deswegen umso leichter gewesen, ihm den Schwindel-Charakter der Briefkastenfirmen nachzuweisen.So kommt es, daß das Gericht ihm eben nicht glaubt, daß er nur einfach "nicht dümmer" habe sein wollen als andere.In Wahrheit habe er klüger sein wollen als andere sagt Richter Plass; bezeichnenderweise habe Peter Graf den Wohnsitz seiner Tochter Steffie nur deswegen nicht nach Monaco verlegt, weil er geglaubt habe, er werde es schon schaffen, hier so wenig Steuern zu zahlen wie dort.Auch den Mitangeklagten Fritz Eckardt, einen von Graf angeheuerten Steuerfachgehilfen, beschrieb Plass auf wenig schmeichelhafte Weise: der nämlich sei nur ausgesucht worden, weil er eben keine Koryphäe gewesen sei. Von den drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe, die das Gericht über Graf verhängte, sind 15 Monate durch die Untersuchungshaft verbüßt; da wahrscheinlich zwei Drittel der Freiheitsstrafe abgesessen werden müssen, wird er noch einmal weitere 15 Monate hinter Gittern verbringen. 25.01.97

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