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Sehr empfindsam. Ernst August und Dieter Bohlen. Foto: dpa

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Nur nicht spotten: Dieter Bohlen und Ernst August sehen ihre Menschenrechte verletzt

Sie sind berühmt fürs Austeilen, können aber auch sehr empfindsam sein: Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover sehen in Deutschland ihre Menschenrechte verletzt. Grund sind Werbemotive einer Zigarettenmarke.

Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover haben die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt. Beide beanstanden spöttische Werbemotive der Zigarettenmarke „Lucky Strike“. In Bohlens Fall hatte sich Lucky Strike über seine Schreibkünste lustig gemacht. Er musste in seinem 2003 erschienenen Buch „Hinter den Kulissen“ mehrere Passagen streichen, da andere Prominente ihn verklagt hatten. In Anspielung darauf waren auch auf dem Plakat einzelne Worte geschwärzt. „Schau mal, XXXDieter, soXXXschreibt manXXXBücher.“ Bei Ernst August spielte Lucky Strike auf Schlägereien an, in die er verwickelt war. Das Plakat zeigte eine zerdrückte Zigarettenschachtel und die Worte „War das Ernst? Oder August?“.

Bohlen und Ernst August hatten Lucky Strike daraufhin wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte auf Schadenersatz verklagt. Das Oberlandesgericht Hamburg gab ihnen Recht und sprach beiden eine Lizenzgebühr zu.

Der Rechtsstreit ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), wo beide im August 2008 verloren. Laut BGH sei die Werbung von der Meinungsfreiheit geschützt gewesen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist für beide nun die letzte Möglichkeit, ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Bundesregierung wurde aus Straßburg inzwischen zu einer Stellungnahme aufgefordert, wie ein Sprecher des Justizministeriums mitteilte. (mit dapd/AFP)

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