zum Hauptinhalt

Panorama: Oberlandesgericht spricht volle Entschädigung zu

Im millionenschweren Rechtsstreit um seinen Badeunfall vor Sardinien steht dem Schauspieler Götz George ("Schimanski") Schadensersatz in voller Höhe zu. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag in zweiter Instanz entschieden.

Im millionenschweren Rechtsstreit um seinen Badeunfall vor Sardinien steht dem Schauspieler Götz George ("Schimanski") Schadensersatz in voller Höhe zu. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag in zweiter Instanz entschieden. George war am 30. Juli 1996 im Urlaub beim Schwimmen von einem Motorboot erfasst und am linken Bein schwer verletzt worden. Der Schauspieler hatte den Bootsbesitzer, einen Offenbacher Unternehmer, auf 1,1 Millionen Mark Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Die genaue Höhe der Entschädigung muss nun in einem weiteren Verfahren vom Landgericht München I festgelegt werden.

Das Oberlandesgericht ging von einer alleinigen Schuld des Bootsbesitzers aus. Es korrigierte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München I, das eine Mitschuld des heute 61-jährigen Schauspielers gesehen und ihm deshalb nur eine Entschädigung in Höhe von 70 Prozent des tatsächlichen Verdienstausfalls zugesprochen hatte. Bei dem Unfall war Georges linker Fuß der Länge nach aufgeschlitzt worden, die Schiffsschraube zertrümmerte das Knie.

"Ich hätte tot sein können", sagte George geschockt nach dem Unfall. Plötzlich sei das Boot auf ihn zugeschossen, schilderte der "Schimi" während des Verfahrens den Vorfall. "Ich bin dann noch 50 Zentimeter unter die Wasseroberfläche getaucht, weil ich meinen Kopf retten wollte." In Berlin musste er sich später einer vierstündigen Knieoperation unterziehen und nach eigenen Angaben etliche Dreharbeiten absagen oder verschieben. Zur Urteilsverkündung war der Schauspieler, der auf Sardinien ein Ferienhaus besitzt, nicht nach München gekommen. Der Unfall hatte sich nahe der Isola Rossa, einer Badeinsel, ereignet. Dort müsse mit Schwimmern gerechnet werden, hieß es. Für diese stellten Motorboote eine typische Gefahrenquelle dar, deren Beherrschung der Bootsführer zu verantworten habe. Dabei sei es unerheblich, ob der Fahrer von der Sonne geblendet gewesen sei oder hohe Wellen seine Sicht beeinträchtigt hätten. Denn die Fahrweise mit einem Boot müsse stets den Sichtverhältnissen angepasst werden (Az.: 19 U 2221/99).

Es könne nach der Beweisaufnahme auch nicht davon ausgegangen werden, dass George getaucht habe und deshalb für den Bootsführer nicht sichtbar gewesen sei, betonte das Gericht. Es könne ihm auch nicht vorgeworfen werden, beim Kraulen nur nach jeweils mehreren Armzügen hochgeschaut zu haben. Mit der Annäherung eines Motorboots mit 38 Stundenkilometern habe der Schauspieler nicht rechnen müssen.

Der spektakuläre Zivilstreit wird möglicherweise auch noch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Denn das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum BGH möglich. Georges Anwalt Michael von Sprenger hält das neuerliche Urteil allerdings für "wasserdicht".

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false