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Österreich: Affentheater vor Gericht

Ist ein Affe als rechtliche Person anzusehen? Ein Tierschutzverein klagt auf das Recht, einem Schimpansen einen Vormund zur Seite zu stellen. Die Posse vor dem Obersten Gerichtshof in Österreich hat einen ernsthaften Hintergrund.

Der Oberste Gerichtshof in Österreich muss sich mit der Frage befassen, ob ein Affe eine rechtliche Person ist. Hintergrund des Rechtsstreites sind die finanziellen Schwierigkeiten eines Wiener Tierschutzvereins, der den Schimpansen Hiasl betreut, berichtet der Sender ORF. Damit sie für das Futter des Tieres Spenden sammeln können, wollten die Tierschützer Hiasl einen Sachwalter (Vormund) zur Seite stellen - nach österreichischem Recht geht das aber für ein Tier nicht.

Der Verein klagte vor dem Bezirksgericht und verlangte, den Schimpansen juristisch zu einer Person zu machen und ihm einen Vormund zu geben. Die Richterin lehnte dies mit der Begründung ab, dass der Affe keinen Vormund brauche, da er weder "psychisch krank noch in unmittelbarer Gefahr sei".

Der Einspruch des Vereinsvorsitzenden vor dem Landgericht wurde ebenfalls abgewiesen. Nur der Betroffene selbst (der Schimpanse), sein Vormund oder nahe Verwandte könnten Einspruch einlegen, entschied das Gericht. Der Vorsitzende des Vereins legte vor dem Obersten Gerichtshof in Wien Einspruch ein. "Es ist erstaunlich, wie sich die Gerichte um eine Entscheidung in der hier wesentlichen Frage drücken: Ist ein Schimpanse, der 99,5 Prozent aller Gene mit uns Menschen teilt, als Person mit Interessen anzusehen oder als Sache ohne Interessen", sagte er. (mit dpa)

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