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Online-Abzocke: Vorsicht bei Routenplanern im Internet

Verbraucherschützer und Rechtsanwälte warnen vor teuren Gebührentricks. Auch bei Hausaufgaben, Klingeltönen und Lehrstellen sollten Nutzer aufpassen.

Gerade in der Urlaubszeit sind Routenplaner im Internet besonders beliebt. Die meisten Angebote sind zuverlässig und kostenlos. Verbraucherschützer und Rechtsanwälte warnen jedoch vor Anbietern, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) teure Abonnementsverpflichtungen so platzieren, dass sie nicht sofort erkannt werden können. So versteckt sich hinter „routenplanung-heute.com“ ein Dienst, bei dem der Nutzer ein Abonnement für sieben Euro pro Monat, und das zwingend für mindestens ein Jahr, eingeht. Wenn nach 14 Tagen die Widerrufsfrist dieses – unerkannten – Geschäftes abgelaufen ist, fordern die Betreiber, die Gebrüder Schmidtlein in Büttelborn, die Zahlung von 84 Euro und drohen mit Mahnverfahren.

Der auf Verbraucherschutzfragen spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte rät auf Nachfrage des Tagesspiegel allen, die auf ein Angebot der Brüder Schmidtlein reingefallen sind, kühles Blut zu bewahren und in keinem Fall zu zahlen. Wer dabei ein ungutes Gefühl habe, könne sich an eine Verbraucherschutzorganisation oder einen Rechtsanwalt wenden. Für Betroffene, die eine Rechtsschutzversicherung haben, sei die Beratung dann kostenlos. Nach Beobachtungen des Anwaltes sind vor allem Eltern oder Großeltern zum Zahlen bereit, deren Kinder oder Enkel sich unter einer falschen Altersangabe eingeloggt haben, denn für diesen Fall drohen die Brüder Schmidtlein massiv: „Sollte sich … bei einer Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen … Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor …“ Tatsächlich haben Eltern jedoch nicht mit einer Verurteilung zu rechnen. Dazu stellt Rechtsanwalt Schulte fest: „Soweit in irgendwelchen Forderungsschreiben eine Drohkulisse aufgebaut wird, besteht die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Erpressung.“

Die beiden Unternehmer betreiben ihre dubiosen Geschäfte deutschlandweit. Wer ihren Namen zum Beispiel bei „Google“ eingibt, findet über 140 000 Hinweise, die fast ausschließlich von geprellten Nutzern stammen. Mit ähnlichen Methoden wie beim Routenplaner unterhalten die Schmidtleins auch andere Dienste mit neugierig machenden Stichworten wie Hausaufgaben, Klingeltöne, Basteln, Drogen, Fabrikverkauf, Gedichte, Gehaltsrechner, Lehrstellen, Sternzeichen und Wohnen. Das Landgericht Darmstadt hat die Brüder am 8. Mai des Jahres auf Betreiben der Wettbewerbszentrale in einem Fall wegen intransparenter Preisgestaltung zu einer Vertragsstrafe von 24 000 Euro verurteilt. Das Urteil (Aktenzeichen 12 O 532/06) ist rechtskräftig.

Die Betreiber der größten Suchmaschine, Google, haben auf einen Hinweis des Tagesspiegel schnell reagiert. Wer dort jetzt nach einem Routenplaner sucht, kann nicht mehr auf die Abkassierer Schmidtlein reinfallen.

Gerd Appenzeller

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