zum Hauptinhalt

Organspende von lebenden: „Lex Steinmeier“ bessert Lage von Organspendern

Die Organspende Steinmeiers führ zu einer Änderung der Gesetze. Organspender sollen bessergestellt werden.

Wenn man so will, ist es eine Lex Steinmeier: Wer Angehörigen oder Freunden zu Lebzeiten ein Organ spendet – wie der SPD-Politiker Frank-Walter Steinmeier seiner Frau vor zwei Jahren –, soll besser abgesichert werden. Man dürfe Menschen, die derart altruistisch handelten, „nicht noch Steine in den Weg legen“, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Bisher sei die Zuständigkeit für Organspender bei Arbeitsausfall oder späteren Gesundheitsproblemen „nahezu ungeregelt“. Insbesondere Privatversicherte mussten sich ihre Kostenerstattung oft gerichtlich erstreiten. Nun wird klargestellt, dass die Kasse des Organempfängers, egal ob gesetzlich oder privat, alle Aufwendungen zu tragen hat. Das betrifft auch das Krankengeld, das für diese Fälle auf den vollen Nettoverdienstausfall erhöht wird. Bisher ist es gesetzlich auf 90 Prozent begrenzt. Und die Kosten späterer Komplikationen trägt künftig die gesetzliche Unfallversicherung. Noch im März befasst sich der Bundestag mit dem Vorstoß. raw

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false