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Pascal-Prozess: Alle Angeklagten auf freiem Fuß

Im Saarbrücker Prozess um den Mord an dem fünfjährigen Pascal sind am Montag alle sechs noch in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten auf freien Fuß gekommen. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein.

Saarbrücken - Das Landgericht begründete seine Entscheidung mit erheblichen Zweifeln an der Anklage: Wegen der vielen Widersprüche bei den Aussagen von Zeugen und Beschuldigten gebe es keinen dringenden Tatverdacht mehr. Schon vorher waren von den insgesamt zwölf Beschuldigten, die sich wegen Mordes und Kindesmisshandlung an Pascal oder der Beihilfe verantworten müssen, sechs frei gelassen worden.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde beim Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) ein. Sie sei nicht nachvollziehbar, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Raimund Weyand. Vor wenigen Wochen habe die Kammer im Rahmen der Entscheidung über die Haftbeschwerde eines der Angeklagten noch deutlich gemacht, dass sie an einem dringenden Tatverdacht festhalte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe sich seitdem durch die Beweisaufnahme nichts geändert.

"Immer noch hinreichender Tatverdacht"

Das Landgericht teilte am Montag in einer Zwischenbilanz in dem seit fast einem Jahr und neun Monaten dauernden Indizienprozess mit, es sei gleichwohl immer noch ein hinreichender Tatverdacht gegen die Angeklagten gegeben. Der Vorsitzende Richter Ulrich Chudoba sagte, auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme sei jedoch die Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts nicht mehr gerechtfertigt - sie wäre «unverhältnismäßig». Die nun freigelassenen Angeklagten hatten dreieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Der Prozess wird fortgesetzt. (tso/dpa)

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