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Zum Selbermachen. Eine Pistole vom Typ "Liberator" neben einem 3D-Drucker.

© Robert MacPherson/AFP

Pistole zum Selbermachen: Stopp einer Schusswaffe, die man mit dem 3D-Drucker herstellen kann

Ein US-amerikanisches Gericht verhindert im letzten Moment die Veröffentlichung von Waffenplänen im Internet. Vorerst.

Schnell die Anleitung aus dem Internet ziehen um dann am heimischen Küchentisch mit dem 3D-Drucker eine Schusswaffe herzustellen, ohne Seriennummer, ohne Kontrolle aber legal – fast wäre das in den USA am Mittwoch Realität geworden. Ein Gericht hat es in letzter Minute verhindert. Richter Robert Lasnik erließ in Seattle eine einstweilige Verfügung, die der Firma Defense Distributed verbietet, Baupläne für Schusswaffen online zu stellen. Der Gründer der in Texas ansässigen Firma, Cody Wilson, kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Er hatte bereits einen Tag vor der geplanten Veröffentlichung Teile der Waffenpläne ins Internet gestellt.

Sie gelten als "Geisterwaffen"

Waffen aus dem 3D-Drucker werden als Geisterwaffen bezeichnet, weil sie von jedem ohne vorherigen Hintergrundcheck hergestellt werden können, keine Seriennummer besitzen, und somit nicht zurückverfolgbar sind. Außerdem bestehen sie bis auf ein abnehmbares Metallteil aus Plastik und können somit leichter durch Sicherheitskontrollen geschmuggelt werden. Kritiker sagen, sie seien besonders für gut finanzierte Akteure des organisierten Verbrechens interessant. Die Gegenseite führt an, dass Waffen aus dem 3D-Drucker teurer seien als auf dem Schwarzmarkt und zudem weniger zuverlässig. Kunststoff ist als Material allgemein ungeeignet für Waffen – es bricht oder verbiegt bei zu starker oder langer Belastung. Wilsons erste Waffe aus dem Drucker war aus ABS-Plastik – dem Material aus dem auch Legosteine sind. Zwar sind einfache 3D-Drucker schon für etwa 200 Euro zu haben, eine funktionierende Waffe ließe sich mit ihnen aber nicht herstellen. Dafür braucht es teure Präzisionsdrucker. Wer sich die Technik nicht leisten kann und Waffenteile bei einem „Copyshop“ – einem 3D-Druckservice – in Auftrag geben will, muss darauf hoffen, dass die Mitarbeiter diese nicht erkennen.

2013 begann der Rechtsstreit

Firmeninhaber Wilson veröffentlichte erstmals 2013, kurz nachdem er das Jurastudium abbrach, die Anleitung für seine erste Pistole aus dem 3D-Drucker. 100000 Mal wurde der Waffenplan in wenigen Tagen heruntergeladen, bis Wilson die gerichtliche Anordnung bekam, ihn von der Webseite zu nehmen. Damit begann der Rechtsstreit, der bis heute anhält. Defence Distributed klagte gemeinsam mit der Waffenlobby-Organisation Second Amendment Foundation. Im Juni erreichten sie einen außergerichtlichen Vergleich mit Trumps Regierung, der ihnen erlaubte, Waffenpläne für 3D–Drucker online zu stellen. Die nun erlassene einstweilige Verfügung blockiert diesen Vergleich. Am 10. August soll eine weitere Anhörung stattfinden.

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Angeblich geht es um die Freiheit der Bürger

Auf ihrer Webseite behauptet die Second Amendment Foundation, mit ihrer Klage das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht, Waffen tragen zu dürfen, bewahren zu wollen. Laut Wilson gehe es bei dem Gerichtsurteil darum, die Freiheit der Bürger gegenüber dem Staat zu stärken. Am Dienstagmorgen war der 30–Jährige noch siegessicher. Auf seiner Webseite steht unter dem Datum der geplanten Veröffentlichung der Baupläne, dem 1.August: „Das Zeitalter der herunterladbaren Waffe beginnt offiziell“.

Das US-Magazin „Wired“ führte Wilson 2012 in der Liste der 15 gefährlichsten Menschen der Welt. Seine Firma bietet bereits Werkzeugmaschinen für die Eigenproduktion von Waffen aus Metall an. Wilson gibt sich als Anarchist. In einem Interview verglich er die Veröffentlichung der Waffenplänen mit der Idee der Alliierten im Zweiten Weltkrieg, Waffen hinter den feindlichen Linien abzuwerfen, um Widerstandskämpfer zu unterstützen. Die Pistole, deren Bauplan er veröffentlichte, nennt er „Liberator“ – Befreier.

In Deutschland werden 3D-Drucker hauptsächlich von der Industrie genutzt

In Deutschland ist der 3D-Druck weit weniger verbreitet als in den USA. Laut einer Analyse der Frauenhofer Institute verwenden Privatnutzer hier die Technik nur selten, sie werde aber im industriellen Sektor immer weiter integriert. Zu den Hauptanwendungsbranchen gehören die Luftfahrt, der Maschinenbau und die Medizintechnik.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat bereits selbst Waffen aus dem 3D-Drucker getestet. „Die Benutzung ist mit einer hohen Verletzungsgefahr für den Schützen behaftet, das heißt von den hergestellten Waffen oder Waffenteilen geht vor allem eine erhebliche Selbstgefährdung aus“, heißt es in einer BKA-Mitteilung. In Deutschland sei die Herstellung von Waffen aus dem 3D-Drucker ohne Erlaubnis strafbar. Zudem könne es auch zu Urheberrechtsverletzungen durch den illegalen Nachbau kommen.

Rebecca Stegmann

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