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Moderator Günther Jauch und Ehefrau Thea kommen am 27.09.2012 zur Bertelsmann Party in Berlin.

© dpa

Pressefreiheit: Jauchs Hochzeit ist für alle da

Der TV-Moderator ist nun auch vor dem Menschenrechtsgerichtshof damit gescheitert, Berichte über seine Eheschließung 2006 verbieten zu lassen

Es war die „geheimste Hochzeit des Jahres“, schlagzeilte das Magazin „Bunte“ 2006 – um dann in allen Details samt Fotos über das Ereignis zu berichten. Nun sind der TV-Moderator Günther Jauch und seine Frau Dorothea Siehler-Jauch endgültig damit gescheitert, den Bericht über ihre damalige Eheschließung in Potsdam untersagen zu lassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies am Donnerstag eine Beschwerde des Paares gegen Urteile der deutschen Justiz ab. Das Jauch-Anliegen sei offensichtlich unbegründet, hieß es, die deutschen Gerichte seien mit dem Fall sorgsam umgegangen und hätten zwischen dem Anspruch auf Achtung des Privatlebens und der Meinungs- und Berichterstattungsfreiheit der Presse gründlich abgewogen.

Für den Fernsehunterhalter ist es eine unangenehme Niederlage, hatte er doch eine Art Exempel statuieren wollen, dass auch Berühmtheiten wie er in Abgeschiedenheit feiern dürfen. Vielen Medien, einschließlich der „Bunten“, ließ das Paar vorab mitteilen, dass sie das Ereignis bitte zu verschweigen hätten. Keine leichte Aufgabe bei einer Festgemeinschaft mit 150 Gästen, Funk- und Fernsehprominenz samt dem damaligen Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit, die sich zwischen Kirche und Schloss bewegte. Die „Bunte“ hielt sich denn auch nicht daran. Minutiös schilderte sie Abläufe und Örtlichkeiten einschließlich Speisen, Musikstücken und Pastorenrede. Sogar die Segensbitte der jüngsten Tochter fand sich im Wortlaut wieder.

Der heute 59 Jahre alte Talkmaster und seine zwei Jahre jüngere Frau gingen daraufhin aufs Ganze. Gattin Dorothea trat als Klägerin auf und verlangte nicht nur 75000 Euro Entschädigung, sondern dazu noch eine Viertelmillion nachträglicher Lizenzgebühr. Eine Forderung, die der Gewohnheit mancher Prominenter nachgebildet war, ihre Familienereignisse exklusiv an ein Presseunternehmen zu verkaufen.

Das Hamburger Landgericht sprach ihr zunächst noch 25000 Euro zu. Das Oberlandesgericht wies die Klage dann ganz ab. Die Richter drückten es etwas höflicher aus, meinten aber recht deutlich, dass Spitzenprominente, die ansonsten öffentlich zugängliche Sehenswürdigkeiten mit Flatterband absperrten, sich Berichte über die dahinter veranstalteten Festivitäten gefallen lassen müssten – zumal wenn der Einladende eine „Person von überragender Bekanntheit“ sei. Es sei von hohem öffentlichen Interesse, ob einer wie Jauch die Werte auch privat lebt, die er im Fernsehen repräsentiert. An dem Bericht konnten die Richter nichts entdecken, was für die Jauchs nachteilig erschienen wäre – eine normale Promi-Hochzeit also, keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Bundesgerichtshof und Verfassungsgericht bestätigten das Urteil, nun hat sich der EGMR angeschlossen.

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