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Prozess: Betrüger versuchte mit Bankraub Strafe zu mildern

Ein Betrüger, der mit der Beute aus einem Bankraub Schulden zahlen und so seine Strafe in einem anderen Prozess mildern wollte, ist vom Landgericht Trier zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Trier - Der 51 Jahre alte Mann aus dem Eifelort Beilingen (Rheinland-Pfalz) hatte den Überfall bereits bei seiner Festnahme im November gestanden. Das Urteil ist rechtskräftig. Zusätzlich muss er zweieinhalb Jahre Haft verbüßen, zu denen ihn das Amtsgericht Bitburg im vergangenen Oktober wegen Betruges verurteilte.

Vor Gericht gab der seit Jahren verschuldete Familienvater an, er habe "aus Verzweiflung" gehandelt: Er habe Angst gehabt, dass seine Familie zerbreche, falls ihn das Amtsgericht Bitburg zu einer Gefängnisstrafe verurteilen würde. Dort musste er sich im Oktober 2006 verantworten, weil er 2004 mit gefälschten Vermögensunterlagen bei der Nachrichtenagentur ddp als Gesellschafter eingestiegen war.

"Ein doppelter Flop"

Der 51-Jährige hatte gehofft, bei einer Zahlung von 4000 Euro Wiedergutmachung könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Weil er das Geld nicht hatte, überfiel der mehrfach wegen Betrugs vorbestrafte Mann drei Tage vor dem Prozess eine Trierer Bankfiliale und erbeutete gut 16.000 Euro - angesichts einer laufenden Bewährung und des kurz bevorstehenden Verfahrens in Bitburg eine "fast schon unglaubliche Geschichte", wie die Staatsanwaltschaft meinte. Der Täter gehöre zwar zur "Sorte Amateur-Bankräuber, die auf Grund einer extremen wirtschaftlichen Notlage handeln", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Diese Notlage sei vom Angeklagten aber selbst verschuldet.

Der gelernte Speditionskaufmann, der seit 1992 als Versicherungsvertreter tätig war und zuletzt von Hartz IV lebte, hatte Ende 2003 einen Offenbarungseid leisten müssen. Die Zwangsversteigerung seines Hauses im August 2006 sei "die Spitze" gewesen. "Darunter habe ich sehr gelitten", sagte der Angeklagte.

Er schilderte vor Gericht, wie er nach dem Bankraub zunächst zu seinem Verteidiger gefahren sei, um dort mit einem Teil der Beute eine noch ausstehende Rechnung zu begleichen. In den Tagen darauf habe er weitere Schulden bezahlt. Im Betrugsprozess hatte er damals angegeben, das Geld habe er sich bei Bekannten geliehen. Dass sich seine Hoffnung damals nicht erfüllte und er zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde, bedeute im Nachhinein, dass der Bankraub "ein doppelter Flop" gewesen sei, sagte er. (tso/dpa)

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