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Prozess: Schüler getötet und auf Müllkippe verbrannt

Sie sollen einen Schüler beim Eintreiben von Drogenschulden brutal misshandelt, getötet und dessen Leiche auf einer Müllkippe verbrannt haben. Seit Donnerstag müssen sich drei junge Männer dafür vor dem Hamburger Landgericht verantworten.

Weil sie gemeinsam einen Schüler brutal misshandelt und getötet haben sollen, wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten im Alter von 20 bis 22 Jahren gemeinschaftlichen Totschlag vor. Zwei von ihnen sollen den 17-Jährigen am 15. April in einer Wohnung in Hamburg-Billstedt erdrosselt haben. Dem dritten Angeklagten wird Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen. Er soll den Tatort verlassen haben, ohne dem Opfer zu helfen.

Die Verdächtigen streiten die Tat ganz oder teilweise ab

Die beiden mutmaßlichen Haupttäter, der 22-Jährige und der 21- Jährige, ließen zum Prozessauftakt über ihre Anwälte mitteilen, dass sie die ihnen vorgeworfenen Taten ganz oder teilweise abstritten. Sein Mandant sei nicht an dem Verbrechen beteiligt gewesen, sagte der Anwalt des 22-Jährigen nach der Verhandlung: "Er bestreitet jede Schuld." Auch der 21-Jährige wird nach Angaben seines Verteidigers lediglich eine Tatbeteiligung "im weiteren Sinne" zugeben. "Es bestand eine Anwesenheit, aber die Tötungshandlung wird nicht eingeräumt", sagte er. Sein Mandant werde möglicherweise an einem der nächsten beiden Prozesstage aussagen. Die Angeklagten selbst äußerten sich am Donnerstag zunächst nicht.

Bei der Verlesung der Anklageschrift sprach die Staatsanwältin von einem sich "mehrere Minuten hinziehenden Tötungsvorgang", dem eine längere Phase der Bedrohung und Misshandlung vorausgegangen sei. Der 20-jährige dritte Angeklagte habe sich zunächst am Nachmittag mit dem späteren Opfer verabredet, um ihn in die Wohnung zu locken. Dort hätten dann die drei Beschuldigten das Opfer bedroht und geschlagen, sagte sie. Als sich der Schüler trotzdem weigerte, seine Schulden zu begleichen, hätten die beiden Hauptangeklagten "gereizt und verärgert" beschlossen, ihn zu töten. Den Ermittlungen zufolge ging es bei der Tat um kleinste Marihuana-Mengen und geringe Geldbeträge.

Tat könnte auch als Mord eingestuft werden

Der 21-Jährige habe dem Schüler eine Schnur um den Hals gelegt und diese zugezogen, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde. Als der 17-Jährige daraufhin röchelte, habe der 22-Jährige ihm ein Stück Gemüsezwiebel in den Hals gestopft. Etwa zu dieser Zeit habe der 20- jährige Mitangeklagte die Wohnung verlassen. Er habe die Tötung nicht gewollt, betonte die Staatsanwältin. Aber er habe die Tat nicht verhindert, obwohl er es gekonnt hätte. Später fuhren die drei jungen Männer nach Darstellung der Anklage gemeinsam die Leiche mit einem Auto zu einer Deponie in Hamburg-Billwerder, übergossen sie mit Benzin und zündeten sie an.

Der Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden Mutter des Getöteten sprach nach dem Prozessauftakt von einer "grausamen" Tat. Man könne möglicherweise darüber nachdenken, ob das Verbrechen nicht doch als Mord einzustufen sei. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. (jg/dpa)

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