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Prozesse: Schröder-Köpf siegt gegen den "Stern"

Doris Schröder-Köpf hat sich endgültig gegen den "Stern" durchgesetzt. Das Magazin muss die Behauptung zurückziehen, sie habe ihren Mann - den Ex-Kanzler Gerhard Schröder - auf die Idee für die Vertrauensfrage gebracht.

Hamburg - Eine Autorin des Blattes hatte im Juni 2005 in dem Artikel "Der Doris-Faktor" geschrieben, Schröder-Köpf könnte bei einem Gespräch mit dem damaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering ihren Mann für die Vertrauensfrage begeistert haben. Dagegen hatte Schröder-Köpf erfolgreich beim Hamburger Oberlandesgericht (OLG) geklagt. Das OLG wies nun die Berufung des Magazins gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Eine Revision ist laut dem Urteil des OLG nicht zugelassen.

Der "Stern" muss eine Richtigstellung drucken und erklären: "Diese Behauptungen sind, was wir hiermit richtig stellen, unwahr." Das Magazin aus dem Verlag Gruner + Jahr hatte sich vor dem Landgericht darauf berufen, die Informationen stammten aus dem engen Vertrautenkreis von Doris Schröder-Köpf und ihrem Mann. Die Richter der Pressekammer folgten aber der Ansicht der Klägerin und sahen deren Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie habe "den Nachweis der Unwahrheit" erbracht. Das Landgericht glaubte der schriftlichen Aussage des jetzigen Vizekanzlers Müntefering. Er hatte erklärt, das vom "Stern" beschriebene Treffen im März 2005 habe nicht stattgefunden.

In der Berufung vor dem OLG hatte der "Stern" eine Vernehmung Münteferings durchgesetzt. Der Vizekanzler musste Ende Januar Vor dem Berliner Kammergericht aussagen. Auch hier ergaben sich für die Richter des OLG keine Anhaltspunkte dafür, an der Glaubwürdigkeit Münteferings zu zweifeln. (tso/dpa)

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