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Hitzefrei. In Berlin gibt es das allerdings nicht mehr.

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Recht: Hitzefrei in der Schule: Arbeitgeber muss Eltern bezahlt freistellen

Wenn Kinder hitzefrei bekommen und keine Betreuung haben, müssen Arbeitgeber Eltern bezahlt freigeben, damit sie eine neue Betreuung organisieren können.

Bekommen die Kinder in der Schule hitzefrei, müssen berufstätige Eltern die Betreuung neu organisieren. Für sie ist gut zu wissen, dass der Arbeitgeber sie im Zweifel bezahlt freistellen muss. Darauf weist Nathalie Oberthür hin, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie keine andere Betreuung haben und die Entscheidung für Hitzefrei von den Schulen kurzfristig getroffen wurde. Dann haben Eltern in der Regel keine Möglichkeit, ihre Planung im Vorhinein an diese Entscheidung anzupassen.

Die Frage ist, ob das auch für Berlin relevant ist. In Berlin wurde hitzefrei in der Schule abgeschafft. (dpa)

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