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Panorama: Recht & Steuern: Mietminderung bei Taubenplage

Fühlen sich die Bewohner eines Miethauses durch Tauben belästigt, so dürfen sie die Miete mindern. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Pforzheim (Az.

Fühlen sich die Bewohner eines Miethauses durch Tauben belästigt, so dürfen sie die Miete mindern. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Pforzheim (Az.: 2 C 160 / 98) hervor. Im verhandelten Fall ging es um eine Mieterin, die sich von Tauben belästigt fühlte, die vor ihrem Wohn- und Schlafzimmerfenster nisteten. Der Vermieter klagte nun auf vollständige Zahlung der Miete - und verlor den Prozess. Das Gericht begründete dies damit, dass von den nistenden Vögeln erhebliche Beeinträchtigungen ausgingen und damit der Gebrauchswert der Wohnung geschmälert werde. Die Beeinträchtigungen bestünden besonders in der dauernden starken Verschmutzung der Fenster, der Simse und des Dachgiebels. Dazu kämen Geruchs- und Lärmbelästigung sowie eine erhebliche Gesundheitsgefährdung des Mieters. Diese Gründe reichten für eine Mietminderung um 30 Prozent.

gms

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