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Panorama: Recht & Steuern: Steuerberater muss für schlechte Beratung haften

Fehlende Hinweise auf legale Steuertricks können Steuerberater nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm teuer zu stehen kommen: Weil er seinen Mandanten schlecht beraten hat, musste ein Paderborner Steuerberater einem Spediteur rund 170 000 Mark Schadenersatz zahlen. Denn diese Summe hätte der Unternehmer an Steuern gespart, wenn er seine GmbH vor dem Verkauf in eine KG umgewandelt hätte.

Fehlende Hinweise auf legale Steuertricks können Steuerberater nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm teuer zu stehen kommen: Weil er seinen Mandanten schlecht beraten hat, musste ein Paderborner Steuerberater einem Spediteur rund 170 000 Mark Schadenersatz zahlen. Denn diese Summe hätte der Unternehmer an Steuern gespart, wenn er seine GmbH vor dem Verkauf in eine KG umgewandelt hätte. Doch darauf hatte ihn sein Berater nicht hingewiesen.

Ein Steuerberater sei verpflichtet, seinen Mandanten auf alle legalen Möglichkeiten der Steuerersparnis hinzuweisen, befand das Oberlandesgericht in einem Urteil (AZ.: 25 U 167 / 99). Weil er dies nicht getan habe, habe sich der Steuerberater einer Pflichtverletzung schuldig gemacht und sei für den finanziellen Schaden haftbar.

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