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Die Angeklagten im Gerichtssaal neben ihren Anwälten.

© Marcel Kusch/dpa

Rentner starb in Bankfiliale: Hilflosen Mann liegen gelassen: Verurteilte wollen keine Geldstrafe zahlen

Sie haben einem sterbenden Mann in einer Bank nicht geholfen - deswegen wurden ein Mann und eine Frau zu Geldstrafen verurteilt. Die Verurteilten gehen in Berufung.

In einer Essener Bankfiliale lassen Kunden einen hilflosen Rentner liegen - zwei der drei Verurteilten legten nun Berufung gegen ihre Geldstrafen ein. Das bestätigte der Direktor des Amtsgerichts Essen-Borbeck, Hermann Heimeshoff, am Donnerstag. Der dritte Verurteilte habe die Einspruchsfrist verstreichen lassen.

Das Gericht hatte die zwei 55 und 61 Jahre alten Männer und eine 39-Jährige wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen von bis zu 3600 Euro verurteilt. Laut Urteil waren sie im Oktober vergangenen Jahres ungerührt an dem im Vorraum der Bank auf dem Boden liegenden Mann vorbeigegangen. Die drei Angeklagten sagten vor Gericht aus, sie hätten den 83-Jährigen für einen schlafenden Obdachlosen gehalten.

Der Rentner starb eine Woche später im Krankenhaus. Ein Gutachter hatte im Prozess gesagt, dass ein schnelleres Eingreifen eines Notarztes nicht zwingend zum Überleben des Mannes beigetragen hätte. Berufung legten die Frau und der 55-Jährige ein. Diese wird nun am Landgericht Essen verhandelt. (dpa)

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