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Panorama: Sachverständige warnten eindringlich vor dem Verbrecher

Angehörige von Zurwehme-Opfern verklagen Nordrhein-Westfalen

Remagen (Tsp). Die Angehörigen von Mordopfern des inhaftierten Gewaltverbrechers Dieter Zurwehme haben das Land NordrheinWestfalen wegen Amtspflichtverletzung verklagt. Die im September 2002 beim Landgericht Bielefeld eingereichte Zivilklage habe den Ersatz der Begräbniskosten von insgesamt knapp 15 000 Euro zum Ziel, sagte Rechtsanwalt Ralf Kurtenacker in Remagen. Es gehe dabei weniger um das Geld als um die Bestätigung der Staatshaftung in derartigen Fällen. Die Kläger argumentieren, ihre ermordeten Angehörigen könnten noch leben, wenn Zurwehme hinter Schloss und Riegel geblieben wäre. Der Schwerverbrecher war im Dezember 1998 während seiner Strafverbüßung von einem Freigang im Bielefelder Gefängnis nicht zurückgekehrt. Drei Monate später brachte er in Remagen zwei ältere Ehepaare um. Bundesweit wurde mit einer spektakulären Fahndung nach Zurwehme gesucht, bevor die Polizei ihn im August 1999 in Greifswald festnahm. Im Juni 2000 verurteilte ihn das Landgericht Koblenz zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung. Der Fall erhält seine Brisanz vor allem dadurch, dass vor dem Freigang Zurwehmes mehrere Sachverständige zum Teil eindringlich davor warnten, den Schwerverbrecher aus der Haftanstalt zu lassen. Wie aus der Klageschrift hervorgeht, die dem Tagesspiegel vorliegt, bescheinigte unter anderem ein Gutachter: „Diagnostisch handelt es sich bei Herrn Dieter Zurwehme um eine schizoide, psychopathische Persönlichkeit. … Die Frage der Gefährlichkeit ist … zu bejahen.“ Andere Sachverständige kamen zu dem gleichen Ergebnis.

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