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Panorama: Sänger muss nicht ins Gefängnis - Verminderte Schuldfähigkeit

In der Neuauflage des Drogenprozesses gegen den Liedermacher Konstantin Wecker hat das Landgericht München eine Strafe von zwanzig Monaten auf Bewährung verhängt. Der 52-jährige Musiker wurde am Freitag zudem zu einer Geldbuße von 100 000 Mark verurteilt, die an gemeinnützige Vereinigungen gehen soll.

In der Neuauflage des Drogenprozesses gegen den Liedermacher Konstantin Wecker hat das Landgericht München eine Strafe von zwanzig Monaten auf Bewährung verhängt. Der 52-jährige Musiker wurde am Freitag zudem zu einer Geldbuße von 100 000 Mark verurteilt, die an gemeinnützige Vereinigungen gehen soll. Damit hoben die Richter ein früheres Urteil auf, wonach Wecker zweieinhalb Jahre ins Gefängnis sollte.

Zur Begründung für das jetzige mildere Urteil gaben die Richter nach Angaben von Weckers Anwalt Steffen Ufer den erheblichen Persönlichkeitswandel des Künstlers sowie die lange Zeitdauer von rund fünf Jahren seit der letzten Tat an. Zudem stellte das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit fest, weil Wecker durch seinen Drogenkonsum unter wahnhaften Beeinträchtigungen gelitten habe.

Wecker war im Juli 1998 wegen des Besitzes von 1,77 Kilogramm Kokain in zweiter Instanz vom Münchner Landgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte die Drogen nur für den Eigengebrauch erworben und nicht damit gehandelt. Die Richter hatten damals entschieden, Weckers Kokain-Sucht sei "ein schweres Verbrechen". Das Bayerische Oberste Landgericht hatte das Urteil vor einem Jahr jedoch aufgehoben. Seiner Ansicht nach war nicht ausreichend geklärt worden, ob Wecker wirklich zu allen Zeiten schuldfähig war.

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