zum Hauptinhalt

Säuglingsmord: Angeklagte: Ein kleines Glück selbst zerstört

Im Prozess um eine 27-jährige Mutter, die ihr Kind vom Balkon geworfen hat, hat die Verteidigerin eine milde Strafe gefordert. Der jungen Mutter wurde im Prozess eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Morgen wird das Urteil verkündet.

Die Verteidigerin der jungen Mutter, die im März ihr Kind von einem Hochhausbalkon in den Tod geworfen hatte, hat das Hamburger Landgericht um eine milde Strafe gebeten. Ein konkretes Strafmaß nannte die Anwältin in ihrem Schlussplädoyer nicht. Die 27-jährige Angeklagte, die vor Gericht ein Geständnis abgelegt hatte, habe ihre neugeborene Tochter in einem "Zustand tiefster Hilflosigkeit und Verzweiflung" getötet. Daher sei eine "milde Freiheitsstrafe" angemessen, sagte die Verteidigerin. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Das Urteil soll morgen verkündet werden.

Die Mutter muss sich wegen Totschlags und zudem wegen falscher Verdächtigung verantworten, weil sie zunächst den Kindsvater der Tat bezichtigt hatte. Anklage und Verteidigung billigen der 27-Jährigen eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu. Einem Psychologen zufolge hatte die Mutter, die in einer zerrütteten Partnerschaft lebte, den Säugling in einer "akuten Belastungsreaktion" in eine Plastiktüte gesteckt und von dem Balkon in Hamburg-Osdorf geworfen. Das gesunde Kind hatte bei dem Sturz aus 25 Metern Höhe tödliche Schädel- und Hirnverletzungen erlitten.

Die Angeklagte betonte in ihrem letzten Wort, dass es keine Entschuldigung für die Tat gebe. Sie habe sich "ein kleines Glück" in ihrem Leben selber zerstört. "Ich muss weiter leben und das ist sehr schwer", sagte die 27-Jährige. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false