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Panorama: Sammer-Entführung: Haftstrafen für die Angeklagten

Wegen geplanter Entführung der Familie des Dortmunder Fußball-Profis Matthias Sammer hat das Landgericht Hagen zwei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein 56 Jahre alter gelernter Fleischermeister muss nach dem Richterspruch vom Dienstag wegen versuchter Anstiftung zu Entführung und Erpressung und versuchten Mordauftrags für fünf Jahre und drei Monate hinter Gitter.

Wegen geplanter Entführung der Familie des Dortmunder Fußball-Profis Matthias Sammer hat das Landgericht Hagen zwei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein 56 Jahre alter gelernter Fleischermeister muss nach dem Richterspruch vom Dienstag wegen versuchter Anstiftung zu Entführung und Erpressung und versuchten Mordauftrags für fünf Jahre und drei Monate hinter Gitter. Sein Komplize, ein 41-jähriger Maurer, muss die im Winter letzten Jahres geplante Tat mit zwei Jahren büßen. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte am Montag auf acht beziehungsweise drei Jahre Gefängnis plädiert.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Horst Werner Herkenberg sah es als erwiesen an, dass das Duo aus Geldmangel im Winter letzten Jahres sechs Monate lang einen minutiösen Plan entwickelt hatte, um die 32-jährige Ehefrau des Fußballers, Karin Sammer, und ihre achtjährige Tochter Sarah mit vorgehaltener Waffe in ihre Gewalt zu bringen. Die beiden sollten gefesselt und geknebelt werden, um den heutigen Trainer der Fußball-Bundesligamannschaft Borussia Dortmund um 1,8 Millionen Mark zu erpressen.

Die Tatplanung sei bereits weit fortgeschritten gewesen, erklärte Herkenberg in seiner Urteilsbegründung. Klebeband, Pistole und Motorradhelme hätten die Täter schon bereit gelegt. Auch über den Tagesablauf des Fußballers seien die beiden genau informiert gewesen. Die Entführung sei lediglich gescheitert, weil ein dritter Mann, den das Duo für ihren Plan gewinnen wollte, im November 1999 kurz vor der Tat die Polizei informierte, weil er Skrupel bekommen habe, meinte der Richter. Als Zeuge hatte dieser Mann vor Gericht erklärt, die zwei Angeklagten hätten offenbar ein "dickes Ding" geplant.

Die beiden Vorbestraften hatten sich im Verlauf des Verfahrens gegenseitig beschuldigt, die treibende Kraft bei der Vorbereitung des Verbrechens gewesen zu sein.

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