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Das Magazin "Closer".

© dpa

Schadenersatz für Julie Gayet: "Closer" in Hollande-Affäre verurteilt

Das Magazin "Closer“ muss der Schauspielerin Gayet 15.000 Euro Schadenersatz zahlen - wegen Verletzung der Privatsphäre im Zusammenhang mit der Enthüllung ihrer Affäre mit Frankreichs Staatschef François Hollande.

Wegen der Enthüllung ihrer heimlichen Liebesaffäre mit Frankreichs Staatschef François Hollande sind der Schauspielerin Julie Gayet 15.000 Euro Schadensersatz zugesprochen worden. Ein Gericht in Nanterre bei Paris verurteilte das Magazin „Closer“, das die Affäre im Januar bekanntgemacht hatte, am Donnerstag zu dieser Zahlung. „Closer“ muss zudem die Verurteilung auf seiner Titelseite abdrucken. Gayet hatte das Magazin wegen Verletzung ihrer Privatsphäre verklagt und 50.000 Euro Schadensersatz verlangt.

Die heimliche Liebesaffäre von Staatschef François Hollande war durch "Closer" enthüllt worden

Die im Januar von „Closer“ enthüllte Liebesaffäre von Hollande und Gayet hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Hollande, der den Bericht nie dementierte, trennte sich wenig später von seiner langjährigen Partnerin Valérie Trierweiler. Unbekannt ist, in welchem Verhältnis der Staatschef und die Schauspielerin inzwischen stehen.

Fragen nach der Sicherheit des Staatschefs

Der Anwalt der 41-jährigen Gayet hatte „Closer“ bei der Verhandlung Anfang März „eine regelrechte Treibjagd“ auf seine Mandantin und „Voyeurismus“ vorgeworfen. Das Magazin sprach von einem „allgemeinen Interesse“ an der Enthüllung. So habe der Artikel Fragen zur Sicherheit des Staatschefs aufgeworfen. In „Closer“ abgedruckte Fotos zeigten, wie Hollande mit einem Motorroller zu einer Wohnung nahe des Elysée-Palastes zu seinen Treffen mit Gayet gefahren wurde. (AFP)

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