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Rache nach Mord wegen Parkplatzes. Eine Beamtin sichert die Waffe. Foto: dpa

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Panorama: Schüsse vor Justizpalast in Frankfurt

Afghane streckt zwei Landsleute nieder.

Frankfurt am Main - Die Szene, die sich am Freitag gegen neun Uhr früh vor einem belebten Eingang der Frankfurter Gerichtsgebäude abgespielt hat, erinnert an einen Kriminalfilm. Nach Augenzeugenberichten stürmte ein Mann auf das Gerichtsportal zu, zog eine Waffe und schoss auf einen dort wartenden 50-jährigen Mann. Dessen Begleiter, 47, versuchte wohl noch, ins Gerichtsgebäude zu fliehen, doch der Täter setzte ihm nach und streckte ihn im Gebäude nieder. Danach soll er nach Augenzeugenberichten das Opfer auch noch mit Messerstichen traktiert haben.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft warteten die beiden tödlich getroffenen Männer afghanischer Nationalität auf ihren Strafprozess. Sie sind angeklagt, vor sieben Jahren einen Kfz-Gebrauchtwagenhändler im Vortaunusstädtchen Steinheim im Streit um Parkplätze mit einem Messer getötet zu haben. In erster Instanz hatte die Staatsanwaltschaft für sie zwölf Jahre Haft gefordert, doch die beiden Angeklagten waren von der 12. Großen Strafkammer freigesprochen worden. Es sei nicht zweifelsfrei erwiesen, dass sie nicht in Notwehr gehandelt hätten, urteilte damals das Gericht. Gestern sollte der Vorwurf im Revisionsverfahren erneut verhandelt werden. Die beiden Angeklagten waren wohl vor die Tür gegangen, um eine Zigarette zu rauchen. Ein Freund oder Verwandter des Opfers der Steinheimer Messerattacke, ein 47-jähriger Afghane, nutze den Prozesstermin jedoch offenbar, um Rache an den Tatverdächtigen zu üben.

Der Todesschütze wurde schon bald nach der Tat festgenommen und wird dem Haftrichter vorgeführt. Vor dem Gerichtsgebäude waren noch Stunden nach dem Attentat Spurensicherung und Sanitäter im Einsatz.

Zur Tatzeit herrschte am Gerichtseingang reger Betrieb. Viele Justizmitarbeiter, Prozessbeteiligte und andere Besucher des Gerichts wurden Zeugen des Mordanschlags. Viele standen danach unter Schock und waren auf die Hilfe der Rettungssanitäter angewiesen. Alle Zugänge zum Frankfurter Justizpalast sind stark gesichert. Taschen und Mäntel werden an Sicherheitsschleusen durchleuchtet, die Besucher streng kontrolliert. Doch wenn ein zu allem entschlossener Täter einen Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude attackiert, ist die Justiz machtlos. Ob die Sicherheitsbeamten versucht haben, den Täter bei der Verfolgung des zweiten Opfers ins Gebäude aufzuhalten, war nicht zu erfahren. Christoph Schmidt Lunau

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