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Schule zu Hause: Deutsche Familie erhält Asyl in den USA

Aus religiösen Gründen wollte die strenggläubige Familie Romeike ihre Kinder nicht in eine deutsche Schule schicken, sondern zu Hause unterrichten. Doch das wurde ihr untersagt. Daraufhin beantragte die Familie aus Baden-Württemberg in den USA politisches Asyl - mit Erfolg.

Um ihre Kinder zu Hause unterrichten zu können, zog eine baden-württembergische Familie in die USA. Und erhielt dort nun politisches Asyl – wegen religiöser Verfolgung. Uwe und Hannelore Romeike sind evangelikale Christen und fühlen sich wegen ihres Glaubens verfolgt. Um der Staatsgewalt zu entkommen flohen sie aus Bietigheim-Bissingen mit ihren fünf Kindern in die Kleinstadt Morristown im Bundesstaat Tennessee.

Die Romeikes sind Verfechter des „homeschooling“. Die in Deutschland geltende Schulpflicht lehnen sie ab, da es gegen ihre christlichen Grundsätze verstoße. Sie wollen ihre Kinder zu Hause unterrichten. Das dürfen sie in den USA, wo rund 1,5 Millionen Kinder zu Hause unterrichtet werden. Und nicht nur das: Sie erhielten politisches Asyl. Der zuständige Richter in Memphis begründete seine Entscheidung damit, dass die Romeikes eine gut begründete Furcht vor Verfolgung in Deutschland hatten. „Menschen, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, sind eine besondere soziale Gruppe, die die deutsche Regierung zu unterdrücken versucht (…). Deswegen steht ihr Asyl zu“, erklärte Richter Lawrence O. Burman.

In einem Interview hatte die Familie gesagt, sie wollten ihren Kindern eine „gesunde Herzens- und Charakterbildung vermitteln“. Neben dem Sexualunterricht, dem Verfall christlicher Werte an deutschen Schulen führten sie Mobbing und die Gewalt gegen ihre Kinder als Grund an, warum sie ihre Kinder von der Grundschule nahmen. Diese Haltung führte zu einem monatelangen Streit mit den örtlichen Behörden. schließlich stand im Oktober 2006 die Polizei vor der Tür und brachte die Kinder zur Schule. Als sie 2007 ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht verloren und dieses warnte, dass die Romeikes im Ernstfall gar das Sorgerecht über ihre Kinder verlieren könnten, entschlossen sie sich zur Ausreise in die USA. Die US-Regierung kann noch Einspruch gegen das Urteil einlegen. 

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