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Panorama: Sibel Kekilli siegt gegen „Bild“

Gericht: Eingriff in die Würde des Menschen

Berlin Das Kammergericht Berlin hat der „Bild“-Zeitung die Veröffentlichung und Verbreitung eines Nacktfotos der Schauspielerin Sibel Kekilli untersagt. Bei Zuwiderhandlung drohen 250 000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft.

Mit dem Foto und der Bildzeile „Eindringliche Darstellung“ hatte das Blatt im November einen Artikel illustriert, in dem die Verleihung des „Bambi“-Preises an Kekilli gemeldet wurde. Die Jury hatte ihre Entscheidung mit Kekillis „eindringlichen“ Darstellung im Film „Gegen die Wand“ begründet.

„Bild“ nutzte diese Begründung als Bildzeile für ein Foto aus einem von Kekillis früheren Pornos. Es zeigt sie beim Geschlechtsverkehr von hinten. Das Gericht bezog sich bei dem Urteil auf die zahlreichen negativen Berichte und Veröffentlichungen des vergangenen Jahres in „Bild“.

Die Richter sahen den Abdruck des Fotos mit der Bildunterschrift „Eindringliche Darstellung“ als „Teil einer Kampagne“, mit der Kekilli „in höhnischer Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht“ worden sei. „Ein derartiger Eingriff in die Würde eines Menschen“ sei durch die Freiheit der Berichterstattung „nicht mehr gedeckt“. Kekilli, die mit ihrer Medienschelte beim Bambi Aufsehen erregt hatte, behält sich vor, „Bild“ auf Schmerzensgeld zu verklagen. usi

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