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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

© Gregor Fischer/dpa

Spahn will mehr Hilfe für Opfer: Kassen sollen vertrauliche Spurensicherung nach Vergewaltigung zahlen

Erstatten Vergewaltigungsopfer keine Anzeige, müssen sie oft die Kosten einer vertraulichen Spurensicherung selbst tragen. Der Minister will dies ändern.

Opfer einer Vergewaltigung sollen nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mehr Unterstützung erhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen sollten künftig die sogenannte vertrauliche Spurensicherung in Arztpraxen oder Kliniken erstatten, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die Regelung solle auch dann gelten, wenn die Betroffenen vorher nicht bei der Polizei Anzeige erstattet haben. Bislang müssen Gewaltopfer in solchen Fällen die Kosten einer vertraulichen Spurensicherung oft selbst tragen. Zudem müsse die Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch mit aller Konsequenz erfolgen, sagte Spahn den Funke-Zeitungen.

Für die Erstellung von Beweismaterial privat aufkommen zu müssen, teilt die Opfer in zwei Kategorien. Wer als Vergewaltigte(r) genug Geld hat, bekommt die Beweise, wer kein Geld hat, eben nicht. Erbärmlich.

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Häufig fehlten jedoch eindeutige Beweise, weil viele Opfer im ersten Moment nicht die Kraft hätten, direkt zur Polizei zu gehen. „Wir helfen nun, damit frühzeitig eindeutige Beweise durch Ärzte anonym gesichert werden können, um mögliche Täter später auch zu überführen“, sagte Spahn.

Die Leistungen der Krankenkassen zur vertraulichen Spurensicherung sollen nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem die Sicherung von Spermaspuren, die Untersuchung auf K.O.-Tropfen oder auf Alkoholeinfluss umfassen. Ärzte und Krankenhäuser sollen diese Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen, ohne dass die untersuchte Person von der Krankenkasse identifiziert werden kann.

Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums gibt es bislang für die Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt im Vorfeld einer Strafanzeige keine einheitliche Regelung der Kostenübernahme. Einige Bundesländer finanzierten die Leistungen - darunter seien etwa Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Brandenburg. Werde die Spurensicherung erst nach oder gleichzeitig mit einer Strafanzeige vorgenommen, trage die Polizei die Kosten. (dpa)

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