zum Hauptinhalt

Panorama: Strafverteidiger fordern Verhör-Gesetz

Verband: Einem Anwalt hätte Magnus G. die Tat gestanden

Berlin. Die Polizei soll künftig verpflichtet werden, bei Verhören Anwälte hinzuzuziehen. Ein entsprechendes Gesetz fordern jetzt die Strafverteidigervereinigungen in Deutschland, um damit die Möglichkeit von Übergriffen durch die Polizei wie im Entführungsfall Jakob von Metzler zu verhindern. Zudem richten die Strafverteidiger konkrete Vorwürfe an den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner: „Es ist abwegig, sein Verhalten damit zu rechtfertigen, die Androhung der Folter sei das einzige und letzte Mittel zur Rettung des Kindes gewesen“, sagt Margarete von Galen, Sprecherin der Strafverteidigervereinigungen, dem Tagesspiegel. Denn es sei „gar nicht versucht worden, den Beschuldigten mit Hilfe eines Anwalts zu einer Aussage zu bewegen, wo das Kind ist.“ Ein Verteidiger hätte ihm in dieser Situation geraten, den Aufenthaltsort des Kindes preiszugeben. „Dass dies nicht einmal versucht wurde, zeigt, dass hier ein hochrangiger Polizist das Gewaltmonopol des Staates skrupellos für rechtswidriges Handeln ausgenutzt hat“, sagt von Galen. Der Fall zeige, wie nötig eine gesetzliche Regelung sei, derzufolge Beschuldigte ausschließlich in Anwesenheit ihrer Verteidiger verhört werden dürfen. Die Juristin hält es zudem für „vorstellbar“, dass Magnus G. nach den Geschehnissen aufgrund einer späteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht bestraft werden kann.

Auch der Deutsche Anwaltverein sprach sich für ein Verhör-Gesetz aus. „Wir würden das begrüßen“, sagt Vizepräsident Georg Prasser dem Tagesspiegel. „Es wäre ein Beitrag zu Deeskalation bei Vernehmungen“. Prasser verwies auf eine Untersuchung in Hessen, die gezeigt habe, wie dadurch die Zeiten in der Untersuchungshaft verkürzt werden könnten. Allerdings betonte er, ein entsprechendes Gesetz dürfe die Arbeit der Polizei nicht lahm legen. „Ausnahmen von der Anwaltspflicht bei besonderer Dringlichkeit der Vernehmung müssen deshalb möglich sein“, sagt er. Bislang muss die Polizei einen Beschuldigten vor dem Verhör nur auf sein Recht hinweisen, schweigen und sich einen Anwalt nehmen zu dürfen. Unterbleibt diese Belehrung, dürfen die Aussagen im Prozess nicht gegen den Angeklagten verwendet werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false