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Panorama: Streit um Hautcreme von Uschi Glas

Vor dem Berliner Landgericht wird der Streit zwischen Uschi Glas und der Stiftung Warentest verhandelt. Es geht um eine von der Schauspielerin vermarkteten Hautcreme, die die Stiftung als "mangelhaft" eingestuft hatte. Jetzt verlangt die Herstellerfirma Schadenersatz.

Berlin (10.03.2005, 16:27 Uhr) - Im Streit um eine von Schauspielerin Uschi Glas (61) vermarktete Gesichtscreme hat die Herstellerfirma 4S-Marketing GmbH am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht schweres Geschütz gegen die Stiftung Warentest aufgefahren. Unseriös und nicht wissenschaftlich sei der Test gewesen, das Testlabor nicht neutral, argumentierte Kläger-Anwältin Tanja Irion. Es seien gar Frauen mit Hautkrankheiten einbezogen worden, warf sie der Stiftung vor. «Schadenersatz dem Grunde nach» wurde gefordert, zudem sollte das Testergebnis nicht weiter verbreitet werden dürfen.

Die renommierte Stiftung Warentest hatte das nicht ganz billige, im Fernsehkanal Home Shopping Europe vertriebene Schönheitsmittel als «mangelhaft» eingestuft. Obwohl am Donnerstag noch keine Entscheidung fiel und jetzt beide Seiten noch Schriftsätze bis zum nächsten Termin am 14. April studieren müssen, gaben sich beide Kontrahenten optimistisch, dann als Gewinner aus dem Prozess hervorzugehen.

Der Anwalt der Stiftung, Ulrich Franz, blieb in der Verhandlung nichts schuldig. «Das Problem haben Sie... Wenn bei acht Probandinnen Hautvergiftungen festgestellt wurden und sieben Frauen den Test abgebrochen haben, dann ist das für Sie eine Katastrophe.»

Der Hersteller müsste nach unverträglichen Stoffen suchen und nicht die Stiftung, unterstrich Franz. Diese stehe zu ihrem Ergebnis, das auf «hohem Niveau» erreicht wurde. Der Anwalt hielt ein Bild vom rotfleckigen, geschwollenen Gesicht einer Frau in den Saal, die die Creme getestet hatte. Auf die Bemerkung der Kläger-Anwältin, dass hier behauptet werde, es hätte noch nie so schlimme Nebenwirkungen gegeben, sagte Franz: «Das ist richtig.»

Dass hautkranke Probandinnen die Creme getestet haben sollen, wies Anwalt Franz weit von sich. Die 29 Frauen hätten auch nicht gewusst, welche Creme sie auftragen. Im Labor seien die Proben dagegen nicht anonym untersucht worden. «Seit 40 Jahren macht die Stiftung das so, dass sie die Prüfmuster nicht verblindet.» Das sei noch nie von einem Gericht beanstandet worden.

Uschi Glas erschien nicht selbst vor Gericht, um laut Anwältin Irion den sachlichen Ablauf des Verfahrens nicht zu gefährden. Anwältin Irion hatte der dpa schon vor Prozessbeginn gesagt, der Verkaufsverlust liege durch das Testergebnis deutlich im sechsstelligen Bereich. Der Imageschaden für Uschi Glas übertreffe die Summe um ein Vielfaches.

Vor der Saaltür bekräftigte Irion: Die Schauspielerin benutze die beanstandete Creme selbst. «Und ich finde, sie sieht sehr gut aus.» Glas vertreibt über den Fernsehkanal Home Shopping Europe rund 60 Produkte einer Serie zur Gesichts- und Körperpflege. Die Rezeptur für die umstrittene Creme sei von einem renommierten Unternehmen eingekauft worden.

Nur Richter Michael Mauck zeigte sich die ganze Zeit über gelassen. Er ließ durchblicken, wie unwahrscheinlich es sei, dass die Stiftung vorsätzlich einen Test verfälscht. «Das wäre ja in höchstem Maße kriminell. Das hat es in der Geschichte der Stiftung Warentest noch nicht gegeben.» Auch die Vorlage von Gegen-Gutachten belege noch lange nicht, dass die Ergebnisse der Stiftung falsch sein müssen. (Von Jutta Schütz, dpa)

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