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Helfer stehen dem verletzten Rentner auf einer Anti-Stuttgart-21-Demo bei. Das Bild wird zum Symbol für den Widerstand gegen das Bauprojekt.

© dpa

Stuttgart-21-Demo 2010: Wasserwerfer-Opfer soll 120.000 Euro Schmerzensgeld bekommen

Vor sechs Jahren setzte die Polizei in Stuttgart Wasserwerfer gegen Demonstranten ein – rechtswidrig, wie ein Gericht später entschied. Nun sollen mehrere Opfer finanziell entschädigt werden.

Mehr als sechs Jahre nach dem rechtswidrigen Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten im Stuttgarter Schlossgarten hat das Land Baden-Württemberg mehreren Opfern Angebote für Schmerzensgeld gemacht. Dem schwer an den Augen verletzten Rentner Dietrich Wagner seien 120.000 Euro angeboten worden, sagte dessen Anwalt am Montag. Zuvor hatten die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ darüber berichtet.

Wagner ist nach Druckstößen aus einem Wasserwerfer gegen seinen Kopf nahezu erblindet. Ein Foto, wie er am 30. September 2010 gestützt auf Helfer und aus den Augen blutend den Stuttgarter Schlossgarten verlässt, ging um die Welt.

Die Angebote würden nun geprüft, sagte Rechtsanwalt Frank Ulrich Mann. Sie seien zumindest „diskutabel“. Vier weiteren Gegnern des Bahnprojekt Stuttgart 21 wurden nach Informationen der Zeitungen Beträge zwischen mehreren tausend Euro und fünfstelligen Summen angeboten. Alle hatten schwere Verletzungen erlitten, als die Polizei Wasserwerfer gegen Stuttgart-21-Gegner einsetzte. Vor knapp einem Jahr entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, dass der Polizeieinsatz rechtswidrig war. (dpa)

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