zum Hauptinhalt
Fluglinien müssen bei Online-Buchung Endpreis von Anfang an angeben.

© dpa

Update

Ticketkauf im Internet: Flugpreis muss bei Onlinebuchung gleich erkennbar sein

Fluglinien müssen bei Onlinebuchungen von Flügen alle Preise von Anfang an als Endpreis anzeigen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Doch viele Reiseportale umgehen die EU-Verordnung.

Wer im Internet einen Flug bucht, muss auf einen Blick erkennen können, was das Ticket am Ende kostet – einschließlich Steuern, Zuschlägen und Gebühren. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag und wies damit eine Revisionsklage von Air Berlin vor dem Bundesgerichtshof ab. Der Endpreis müsse bei jedem Flug von einem Airport aus der EU von Anfang an klar sein, erklärten die Luxemburger Richter. Das gelte nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern auch für alternative Verbindungen. Nur so sei ein Preisvergleich auch tatsächlich möglich.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hatte gegen das von Air Berlin 2008 eingeführte Buchungssystem geklagt, weil der Endpreis dort nicht in jedem Fall ersichtlich gewesen sei. Der Rechtsstreit landete vor dem Bundesgerichtshof, der den Fall an den EuGH überwies. (Az: C-573/13)

Air Berlin hat nach Aussagen einer Sprecherin die Preisanzeige bei Buchungen bereits im Laufe des Gerichtsverfahrens geändert. Für Kunden ändere sich durch das Urteil daher nichts.

Verbraucherschützer: Online geht es oft wie auf dem Basar zu

„Das trifft zu – nach wie vor umgehen aber einige große Flug- und Reiseportale sowie Airlines mit kreativen Buchungsmodellen die EU-Verordnung“, sagte Kerstin Hoppe vom VZBV dem Tagesspiegel. Wörtlich heißt es in der relevanten EU-Verordnung: „Die Kunden sollten in der Lage sein, die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv zu vergleichen. Daher sollte der vom Kunden zu zahlende Endpreis für aus der Gemeinschaft stammende Flugdienste jederzeit ausgewiesen werden, einschließlich aller Steuern, Gebühren und Entgelte.“ Verbraucher machten bei einigen Online-Portalen jedoch Erfahrungen „wie auf einem Basar“, wenn im Buchungsprozess immer neue Angebote, Service- und Zahlungsgebühren hinzukämen, bis der Endpreis für ein Flugticket feststehe, sagte Hoppe. Die Flugbörsen hätten zwar seit einem früheren EuGH-Urteil zum Reiseportal Ebookers unzulässige Voreinstellungen abgeschafft. Die Verbraucherschützer wollen nach dem EuGH-Urteil aber künftig dennoch genauer prüfen, wie in der Praxis Online-Tickets vermarktet werden. „Bei Verstößen mahnen wir ab“, kündigte Hoppe an. Auch Air Berlin rechnet damit, dass das Urteil Folgen für Online-Portale hat, die Flüge diverser Fluggesellschaften vermitteln. Diese erfüllten nicht immer die Transparenz-Anforderungen der EU, sagte ein Sprecher.

Wenig Gewinn, viel Konkurrenz

Die Konkurrenz am Himmel ist groß und Geld zu verdienen in dem umkämpften Markt schwer. Pro Passagier bleiben laut Airline-Verband IATA weltweit nur wenige Euro Gewinn. Zwar ist der Marktanteil der Billigflieger 2014 mit etwa einem Drittel stabil geblieben, immer mehr traditionelle Airlines aber bieten inzwischen selbst günstige Flüge an, um mehr Kunden an sich zu binden.

Air Berlin hatte für 2014 einen Verlust von mehr als 350 Millionen Euro angekündigt. Die Flotte soll schrumpfen, 200 weitere Arbeitsplätze fallen weg. Ohne Finanzspritzen von Großaktionär Etihad, einer Staatsairline vom Golf, würde es schwierig für Air Berlin. mit rtr/dpa

Zur Startseite