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Totes Mädchen: Acht Jahre Gefängnis für grausame Pflegemutter

Auf grausame Art ließ die Pflegemutter die kleine Talea aus Wuppertal sterben: Sie setzte sie in eiskaltes Wasser, so dass sie an Unterkühlung starb. Das Gericht konnte keinen Tötungsvorsatz feststellen und verurteilte die Frau zu acht Jahren Haft - statt der von der Staatsanwaltschaft geforderten elf Jahre.

Für das qualvolle Sterben der kleinen Talea (5) in Wuppertal ist die Pflegemutter des Mädchens am Donnerstag zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Wuppertaler Landgericht sprach die 38-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Missbrauchs von Schutzbefohlenen schuldig. Die Frau setzte das kleine Mädchen in eiskaltes Wasser und hielt ihm mindestens 20 Sekunden lang Mund und Nase zu. Talea starb an Unterkühlung. "Die Angeklagte misshandelte Talea mit stumpfer Gewalt, erstickte sie und unterkühlte sie", sagte der Vorsitzende Richter. "Wie sie auf ein kleines Kind eingewirkt hat, erschreckt. Talea hatte am ganzen Körper und auch am Kopf Verletzungen."

Eine rechtlich relevante Mitschuld von Jugendamtsmitarbeitern sei dagegen nicht festgestellt worden - auch wenn das Amt konsequenter hätte reagieren können, hieß es. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagte elf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert, doch das Gericht konnte keinen Tötungsvorsatz feststellen und ging von einem spontanen Wutausbruch aus - vermutlich, weil sich Talea eingenässt habe. Deswegen habe die gelernte Arzthelferin das Kind derart misshandelt. Erst als das stark unterkühlte Kind bereits nicht mehr zu retten gewesen sei, habe sie nach eigenen Rettungsbemühungen den Notruf 112 gewählt.

Talea wurde zum "störenden Objekt" degradiert

Der Erziehungsstil der überforderten Frau sei "von Strafen geprägt" gewesen. Ihrem leiblichen Sohn hat sie den Mund mit Seife ausgewaschen, weil der Junge Schimpfworte benutzt hatte. Ihr Verhältnis zu Talea sei zunehmend distanziert gewesen. "Die ist schon viel zu lange hier, die muss weg", habe sie über Talea gesagt, als das Kind neben ihr stand - und es damit "zum störenden Objekt degradiert".

Die Verteidiger hatten einen Freispruch beantragt: Vermutlich habe ein Streit mit dem leiblichen Sohn der Pflegemutter zum tragischen Tod Taleas geführt. Man werde sehr wahrscheinlich Revision einlegen. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. (ut/dpa)

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