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Lathen

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Transrapid-Unglück: Transrapid-Sachverständiger entlastet Angeklagte

Im Transrapid-Prozess vor dem Osnabrücker Landgericht hat ein Sachverständiger die beiden Angeklagten entlastet. Nicht sie, sondern die Fahrdienstleiter seien dafür verantwortlich gewesen, die sogenannte Fahrwegsperre zu setzen, sagte der Experte Klaus-Dieter W. von der Universität Braunschweig.

Im Transrapid-Prozess sind die beiden Betriebsleiter Jörg M. und Günter S. wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagt. Der Hauptangeklagte, der Fahrdienstleiter Günther M., der den Transrapid auf seine verhängnisvolle Fahrt schickte, steht derzeit nicht vor Gericht. Er gilt als suizidgefährdet.

Anwendungsregeln ignoriert?

Laut Gutachter handelte der Fahrdienstleiter am Unglückstag so, als ob er nicht gewusst hätte, dass ein Sonderfahrzeug auf der Strecke gestanden habe. Andernfalls hätte er die Fahrwegsperre aktivieren müssen. Bei dem Unfall auf der Transrapid-Teststrecke im Emsland waren am 22. September 2006 23 Menschen gestorben, elf weitere wurden zum Teil schwer verletzt, als ein Transrapid auf einen Werkstattwagen geprallt war.

Zeuge Wolfgang O. vom Tüv Nord sagte vor Gericht, laut einem Prüfbericht sei der Einsatz der Fahrwegsperre, durch die das Unglück hätte verhindert werden können, ein "zwingendes Muss" gewesen. Das hätten auch die Anwendungsregeln der Firma Siemens vorgeschrieben. Die Fahrdienstleiter hatten sich im Prozessverlauf jedoch widersprüchlich zu den Vorschriften geäußert. Demnach sei nicht klar gewesen, ob sie die Regeln von Siemens hätten übernehmen müssen.

Verteidigung vermutet Befangenheit

Zu Beginn des Verhandlungstages hatte das Gericht einen als Sachverständigen geladenen Ingenieur des Eisenbahnbundesamtes für befangen erklärt. Er wurde anschließend jedoch als normaler Zeuge gehört. Die Verteidiger der beiden angeklagten Betriebsleiter hatten geltend gemacht, dass der Ingenieur seit 1995 im Auftrag der Behörde regelmäßig an Besprechungen der Genehmigungsbehörde auf der Teststrecke in Lathen teilgenommen habe.

Seine Aufgabe sei es beispielsweise auch gewesen, sicherheitsrelevante Erkenntnisse für den Betrieb auf der Versuchsanlage aus Sicht der Behörde einzubringen. Daher befürchteten die beiden Verteidiger, der Sachverständige könnte eine Verantwortung der Behörde und auch seine eigene Verantwortung für die Katastrophe herunterspielen.

Die Beweisaufnahme soll am kommenden Dienstag abgeschlossen werden. Für den Tag darauf sind die Plädoyers geplant. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht bislang noch nicht fest. (iba/ddp)

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