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Panorama: Trennungs-Drama: Beckers Kinder bleiben in Florida

Im Trennungs-Drama von Boris und Barbara Becker ist offenbar eine erste Entscheidung gefallen. Das Bezirksgericht in Miami verfügte nach Informationen von "Gala Online", dass der Ex-Tennisstar seine beiden Söhne Noah Gabriel und Elias Balthasar vorerst nicht zurück nach Deutschland bringen darf.

Im Trennungs-Drama von Boris und Barbara Becker ist offenbar eine erste Entscheidung gefallen. Das Bezirksgericht in Miami verfügte nach Informationen von "Gala Online", dass der Ex-Tennisstar seine beiden Söhne Noah Gabriel und Elias Balthasar vorerst nicht zurück nach Deutschland bringen darf. Damit scheint Barbara Becker einen ersten Etappensieg in der Auseinandersetzung mit ihrem Noch-Ehemann errungen zu haben. Die 33-Jährige hatte in Florida Klage gegen ihren Mann eingereicht. Boris Becker habe gedroht, die gemeinsamen Kinder zu sich zu nehmen. Das Gericht solle verhindern, dass Becker seine Kinder von Fisher Island entführt und heimlich zurückbringt.

Die 33-Jährige hat sich den prominenten Anwalt Samuel Burstyn ausgesucht. Er fordert den Ex-Tennisstar in der Anklageschrift auf, seine Vermögensverhältnisse vollständig offenzulegen, wie die Zeitung weiter berichtet. Aus der Klageschrift gehe auch hervor, dass es Boris Becker war, der am 23. November - einem Tag nach seinem 33. Geburtstag - die Beziehung für beendet erklärte. Barbara Becker habe noch auf eine Versöhnung gehofft, bevor sie sie mit den Kindern nach Fisher Island gereist sei. Barbara Becker lebe von Kreditkarten, die ihr Ehemann zur Verfügung stellt und bezahlt. "Die Karten können jederzeit von dem Ehemann gesperrt werden", zitiert der "Miami Herald" die Klageschrift.

Nach Einschätzung des Frankfurter Familienrechtsexperten Jochen Repp ist die Unterhaltsklage von Barbara Becker gegen ihren Mann Boris vor einem US-Gericht ein kluger Schachzug. Nach amerikanischem Recht sei es bereits während der Trennungsphase möglich, eine hohe Summe als so genannte Unterhaltsabfindung zugesprochen zu bekommen. In Deutschland hätte Barbara Becker nur einen Anspruch auf monatliche Zahlung einer Unterhaltsrente.

Auch im Falle einer Scheidung hätte die Ehefrau nach Repps Einschätzung in den USA die besseren Karten. US- Gerichten würden erheblich höheren Unterhaltssummen zusprechen und in der Frage des Sorgerechts anders entscheiden als deutsche Gerichte. Die Zuständigkeit des Gerichtes in Miami ist unbestritten, seine Entscheidungen sind auch in Deutschland verbindlich.

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