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Türck-Prozess: Staatsanwaltschaft beantragt Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hat im Vergewaltigungsprozess gegen Ex-Fernsehmoderator Andreas Türck Freispruch für den Angeklagten beantragt. Der Vorwurf sei nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme "nicht zu halten".

Frankfurt/Main (06.09.2005, 14:59 Uhr) - Ex-Fernsehmoderator Andreas Türck (36) kann mit einem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung rechnen: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Türcks Verteidigerin forderten am Dienstag in ihren Plädoyers vor dem Landgericht Frankfurt den Freispruch. Der Vorwurf der sexuellen Nötigung und Körperverletzung sei «mit Sicherheit nicht zu halten», sagte Staatsanwalt Wilhelm Möllers. Die Vertreterin der Nebenklage verlangte dagegen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung, ohne ein bestimmtes Strafmaß zu nennen.

Türck ist angeklagt, im August 2002 eine heute 29 Jahre alte Bankkauffrau nach einem Barbesuch auf einer Brücke im Frankfurter Osthafen misshandelt und vergewaltigt zu haben. Die Frau tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf.

Staatsanwalt Möllers bezog sich in seinem Plädoyer vor allem auf ein Gutachten des Berliner Psychologieprofessors Max Steller. Dieser habe deutlich gemacht, dass der 29-Jährigen an jenem Abend in der Gesellschaft von Türck «irgendwas nicht gepasst» habe. Deshalb habe sie die Ereignisse umgedeutet. Ein einverständlicher Verkehr sei zu einer Zwangshandlung geworden. So habe sie eine Opferrolle eingenommen und die ihr angeblich angetane Gewalt nicht überzeugend darstellen können. Auch eine andere Gutachterin hatte erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin geäußert.

Türck selbst hatte in seiner Vernehmung bei der Polizei ausgesagt, dass es mit dem Einverständnis der Frau zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Im Prozess machte der frühere Talk-Show-Moderator von ProSieben keine Angaben.

Der Staatsanwalt verteidigte die Anklage: Es habe einen hinreichenden Tatverdacht gegeben, nachdem aus einer Telefonüberwachung die Beschuldigung der 29-Jährigen bekannt geworden sei. Die Frau hatte diese im Telefonat mit einem Bekannten geäußert, dessen Telefon im Zuge eines Drogenverfahrens abgehört wurde. Die 29- Jährige hatte Türck nicht selbst angezeigt.

Türcks Verteidigerin Susanne Wagner sagte, die Staatsanwaltschaft habe «offensichtlich "auf Teufel komm' raus" Anklage erheben» wollen. Dabei hätten die Staatsanwälte versäumt, etwas über die Person der Nebenklägerin zu ermitteln, die laut den Gutachtern unter Persönlichkeitsstörungen leide. Die Ermittler müssten nicht nur belastenden, sondern auch entlastenden Hinweisen nachgehen. «Es besteht nicht der geringste Zweifel, dass die Beschuldigungen unberechtigt sind», sagte die Anwältin.

Die Nebenklagevertreterin Friederike Vilmar sagte in ihrem Plädoyer, ein Urteil dürfe sich nicht allein auf das Ergebnis der beiden für das angebliche Opfer negativen Glaubhaftigkeitsgutachten stützen. Es müsse auch die glaubwürdigen Angaben mehrerer Zeugen berücksichtigen. Insbesondere die Schilderung der Verletzungen der auf der Brücke anwesenden Zeugin seien glaubhaft und deuteten auf eine Gewalteinwirkung hin. Vilmar kritisierte die Verteidigung Türcks: Sie habe nichts unversucht gelassen, die Bankkauffrau in ein zweifelhaftes Licht zu rücken, was teilweise bereits einen «ehrverletzenden Charakter» gehabt habe.

Das Urteil will die Strafkammer am Donnerstag, 8. September, verkünden. (tso)

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