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Oscar Pistorius mit Reeva Steenkamp.

© AFP

TV-Bericht: Oscar Pistorius erschoss Freundin auf Beinstümpfen

Ein Gutachten ist zu dem Schluss gekommen, dass der sechsmalige Paralympics-Sieger Oscar Pistorius „sehr wahrscheinlich“ auf seinen Beinstümpfen gestanden habe und nicht auf seinen Prothesen, als er seine Freundin erschoss.

Der Fall Oscar Pistorius hatte vor einem Jahr weltweit Aufsehen erregt: In der Nacht zum Valentinstag erschoss der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius seine Freundin Reeva Stenkamp durch die geschlossene Badezimmertür seines Hauses in Pretoria. Er versichert, er habe Stenkamp für einen Einbrecher gehalten, die Staatsanwaltschaft hingegen geht von Mord aus. Wenige Tage vor Beginn seines Mordprozesses ist nun ein Dokument aufgetaucht, das Pistorius möglicherweise entlastet.

Das Dokument könnte Oscar Pistorius entlasten

Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes ballistisches Gutachten sei zu dem Schluss gekommen, dass der sechsmalige Paralympics-Sieger „sehr wahrscheinlich“ auf seinen Beinstümpfen gestanden habe und nicht auf seinen Prothesen, als er durch die Badezimmertür feuerte, berichtete der Nachrichtensender eNCA am Donnerstag unter Berufung auf das Dokument der Anklagebehörde.

Bestätigt sich der Bericht des Senders, wäre eines der Schlüsselargumente der Staatsanwaltschaft widerlegt.

Die Staatsanwaltschaft könnte ihr wichtigstes Argument verlieren

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Pistorius seine damals 29-jährige Freundin nach einem Streit kaltblütig erschossen hatte. Bei den Voranhörungen im vergangenen Jahr schilderten die Ermittler, wie Pistorius seine Unterschenkelprothesen angezogen und dann erst zu dem Badezimmer gegangen sein soll, in dem sich seine Freundin aufhielt. Der Ausnahmesportler leugnet nicht, seine Freundin erschossen zu haben. Er sagte jedoch aus, er habe sie für einen nächtlichen Einbrecher gehalten und sei in Panik geraten. Seine Prothesen habe er deshalb auch nicht angelegt.

Andere Details nützen der Staatsanwaltschaft

Während die Analyse der Ballistiker die Darstellung von Pistorius tendenziell stützen könnte, spielen zwei weitere Details eher der Staatsanwaltschaft in die Karten: Dem Sender zufolge geht die Anklage davon aus, dass ein Wachmann der gesicherten Wohnanlage nach den Schüssen bei Pistorius angerufen habe, um nach dem Rechten zu hören - der Sportler soll gesagt haben, alles sei in Ordnung und Hilfe nicht nötig. Der Anklage liegt demnach eine weitere Aussage eines weniger als hundert Meter entfernt wohnenden Nachbarn vor, der in der Tatnacht die Schreie einer Frau gehört haben will.

Pistorius gibt an, seine Beziehung mit dem beliebten Model sei ausgesprochen harmonisch gewesen. Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass die Beiden vor den tödlichen vier Schüssen in einen heftigen Streit geraten seien. Worüber sie sich gestritten haben sollen, weiß die Staatsanwaltschaft laut eNCA nicht.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft versicherte, dass der Sender nicht von ihr über die Details aus der Anklageschrift informiert worden sei. Die Verteidigung habe aber Zugang zu sämtlichem Beweismaterial, sagte Nathi Mncube. „Wir geben niemandem außer der Verteidigung etwas weiter - und wenn es nach außen dringt, dann sicher nicht wegen uns.“ Für die Strategie der Staatsanwaltschaft seien derartige Informationslecks schließlich schädlich.

Pistorius muss sich ab dem 3. März wegen der Tötung seiner Freundin vor Gericht verantworten. Er war acht Tage nach dem Drama gegen eine Kaution von rund 85.000 Euro freigekommen. Der heute 27-Jährige lebt weitgehend abgeschirmt von der Öffentlichkeit. Nur einmal äußerte er sich auf seiner persönlichen Internetseite - zum ersten Todestag seiner Freundin. Er sei „vom Schmerz verzehrt“, schrieb er am Freitag vergangener Woche. Keine Worte könnten seine Gefühle über den „verheerenden Unfall“ erfassen: „Ich werde den Verlust von Reeva und das ganze Trauma des Tages für den Rest meines Lebens tragen.“ Der an beiden Unterschenkeln amputierte Athlet war 2012 bei den Olympischen Sommerspielen in London zu Weltruhm gelangt, als er beim Sprint der nicht behinderten Athleten antrat. Sollte er wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm lebenslange Haft. (AFP)

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