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Panorama: Unglücks-Lastwagen von Eutin: Bewährungsstrafe für Fahrer

Der Fahrer des Unglücks-Lastwagens von Eutin ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Außerdem verliert er nach einem Urteil des Schöffengerichtes Eutin vom Mittwoch für 18 Monate den Führerschein.

Der Fahrer des Unglücks-Lastwagens von Eutin ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Außerdem verliert er nach einem Urteil des Schöffengerichtes Eutin vom Mittwoch für 18 Monate den Führerschein. Der 27-Jährige hatte am 17. Mai auf einer Bundesstraße in Schleswig-Holstein die Kontrolle über seinen Sattelschlepper verloren und war in zwei Kleinbusse gerast, in denen elf Menschen starben. Die Richter blieben damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 22 Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatte.

In den beiden Kleinbussen saßen vor allem psychisch kranke Heimbewohner aus Kiel, die einen Ausflug machen wollten. Der Unfall hatte damals großes Aufsehen erregt.

Das Gericht sprach den Angeklagten, der seine Verantwortung für den Unfall eingestanden hatte, der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Der Vorsitzende Richter Otto Witt hielt dem Mann aus Hamburg aber zugute, dass er ein hohes Maß an Ehrlichkeit, Reue und Einsicht gezeigt habe. Weil der Angeklagte in festen familiären Verhältnissen lebt, sah das Schöffengericht von Haft ab. Im Prozess hatte der Angeklagte Mark W. überhöhte Geschwindigkeit und Unachtsamkeit am Steuer als Unfallursache zugegeben.

Ein Gutachter stellte fest, dass der Lastwagen des Hamburgers nicht mehr steuerbar war, nachdem Mark W. wegen eines Lenkfehlers einen Lkw auf der Gegenfahrbahn berührt hatte. Anschließend kam es zu dem katastrophalen Zusammenstoß mit den Kleinbussen. Die Staatsanwaltschaft ging von einem vermeidbaren Fahrfehler aus. Zudem hielt sie dem Angeklagten vor, auf der Bundesstraße 76 in der Nähe von Eutin mit 84 Stundenkilometern deutlich schneller als die erlaubten 60 Kilometer pro Stunde gefahren zu sein.

Mark W. erklärte zu Prozessbeginn, er könne sich an den genauen Hergang nicht mehr erinnern. Er bestätigte aber, zu schnell gefahren zu sein. Er räumte auch ein, sich im Führerhaus nach einem Gegenstand gebückt zu haben, wusste aber nicht mehr, was das war. Der junge Hamburger wirkte sehr mitgenommen angesichts des Unglücks. "Niemand kann mir die Schuld von den Schultern nehmen", sagte er. Seine Tätigkeit als Lkw-Fahrer habe er aufgegeben, er mache zurzeit eine Weiterbildung zum Kfz-Mechanikermeister. W. lebt mit seiner schwangeren Freundin zusammen.

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