Unterhaltspflichtige Väter können nach Aussage der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer zu einem Zweitjob verpflichtet werden. Einem "jungen, gesunden Mann" sei es durchaus zumutbar, neben seinem Hauptberuf mit 38-Stunden-Woche noch stundenweise als Taxifahrer, Nachhilfelehrer oder Kellner zu arbeiten, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.
Panorama : Unterhaltspflicht: Zweitjob für die Alimente zumutbar
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