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Nadine Mayer vom Gewerbeaufsichtsamt im Landkreis Göppingen kontrolliert in einem Supermarkt ein Verkaufsdisplay für Feuerwerkskörper.

© dpa

Unterwegs mit der Gewerbeaufsicht: Achtung Kracher-Kontrolle!

Sie schauen nach, bevor es richtig knallt: Kontrolleure ziehen vor Silvester durchs Land und überwachen den Feuerwerks-Verkauf. Vorschriften gibt es viele - schwere Verstöße eher selten. Ein Besuch in Göppingen.

Gleich wenn man den großen Supermarkt in Göppingen betritt, springen einem die Böller und Raketen ins Auge. Sie heißen „Rocket Surprise“, „Mega Gunfire“ oder „Party Animals“, sind knallbunt verpackt und türmen sich mannshoch auf einem Verkaufsstand. Nadine Mayer hält ihr blaues Klemmbrett im Arm und blickt genauer hin: Um die Böller und Kracher herum stehen mit Wasser gefüllte Eimer und vier Feuerlöscher. Mayer macht ein Häkchen auf ihrer Liste.

„Vorbildlich“, meint ihre Kollegin Tamara Scheel. Vielerorts in Deutschland sind kurz vor Silvester wieder viele Kontrolleure der Gewerbeaufsicht unterwegs, um die Lagerung und den Verkauf von Feuerwerkskörpern im Einzelhandel zu prüfen. Die 30-jährige Nadine Mayer und ihre Kollegin Tamara Scheel sind für den Kreis Göppingen in Baden-Württemberg zuständig. Zehn Betrieben statten sie pro Tag bis Donnerstag einen unangemeldeten Besuch ab. Nicht nur im Südwesten Deutschlands gibt es stichprobenartige Kontrollen. Auch Kommunen etwa in Sachsen-Anhalt wollen den Einzelhandel genau unter die Lupe nehmen.

Damit es ohne Verletzte knallt und zischt, überprüft die bayerische Gewerbeaufsicht dieses Jahr landesweit die Lager von Großhändlern, Handelsketten und Herstellern. An drei Tagen im Jahr geht es für die beiden schwäbischen Kontrolleurinnen Mayer und Scheel nicht um Immissions- und Arbeitsschutz, sondern um Böller, Knallteufel und Feuerringe. Die Betriebe wählen sie dabei selbst. Und sie bringen eine lange Checkliste mit: Ist die explosive Ware auch sicher gelagert? Werden Böller an Minderjährige verkauft?

Liegen nicht mehr als 70 Kilogramm „Nettoexplosivstoffmasse“ in den Verkaufsräumen aus - also die Summe der explosiven Stoffe, ohne etwa Pappe und Papier? Und nicht mehr als 350 Kilo davon im Lager? Raketen, Knaller und Verbundfeuerwerk enthalten Schwarzpulver und Chemikalien. Die bis zum 31. Dezember angebotenen Waren müssen deshalb von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein. „Bei zertifizierten Böllern ist die Gefahr geringer, weil die Sprengstoffmenge geringer ist“, sagt Scheel. Sie schauen, ob die Pyrotechnik gekennzeichnet ist, überprüfen Lieferscheine, schreiben Protokolle ans Landesumweltministerium. Mit illegalen Böllern haben sie aber kaum zu tun. Die Probleme im Kontrollalltag sind meist eher kleiner Natur.

„Das muss hier auf jeden Fall weg“, sagt Tamara Scheel und zeigt auf einen meterhohen Haufen leerer Kartons, der direkt neben verpackten China-Böllern liegt. Die Kontrolleurinnen stehen gerade im Warenlager eines Discounters. Das Problem: Brennbare Materialien dürfen nicht in unmittelbarer Nähe zu Feuerwerkskörpern liegen. „Falls was brennt, muss da ein Abstand sein“, erklärt Mayer der Mitarbeiterin des Supermarkts. Die verspricht, das Lager bald umzuräumen. „Viele Mängel sind mit einfachen Griffen lösbar“, erklärt Scheel. „Wir geben ihnen normalerweise Zeit, das zu regeln.“

Die beiden wollen den Discounter zur Nachkontrolle trotzdem noch einmal aufsuchen. Wenn es dann immer noch nicht fruchtet, kann auch mal ein Bußgeld verhängt werden. „Wir sind nicht so böse wie unser Ruf“, sagt Mayer. „Bisher wurden wir immer freundlich empfangen.“ Bis zum 31. Dezember überwachen sie noch das Geschäft mit der Pyrotechnik. Dann feiern sie selbst ins neue Jahr - ganz ohne Kracher und Böller. „Da bin ich zu geizig. Ich bin Schwabe!“, sagt Tamara Scheel und lacht. (dpa)

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