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Urteil: 20.000 Euro für Behandlungsfehler in Psychatrie

Wegen eines über Jahre andauernden Behandlungsfehlers auf Grund von Übermedikamentierung muss der Landeswohlfahrtsverband Hessen 20.000 Euro an eine ehemalige Patientin zahlen. Die Frau hatte körperliche Schäden erlitten.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen muss einer Frau wegen eines über Jahre andauernden Behandlungsfehlers 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die 50-Jährige ist nach mehreren längeren Aufenthalten in psychatrischen Krankenhäusern schwer erkrankt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main kassierte damit in einem am Dienstag verkündeten Urteil eine Entscheidung aus vorangegangener Instanz. Das Landgericht Gießen hatte die Klage der Frau damals abgewiesen. Weitere Ansprüche wegen angeblicher Zwangsaufenthalte über mehrere Jahre in vom Landeswohlfahrtsverband betriebenen Kliniken wurden indes wegen Verjährung abgewiesen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Klägerin durch eine Übermedikamentierung von 1979 bis 1980 und in der Folge bis 1984 körperliche Schäden erlitten habe. Zwar könne den behandelnden Ärzten kein Diagnosefehler vorgeworfen werden, ein Behandlungsfehler liege jedoch in der Überdosierung von Neuroleptika, die auch bei der Diagnose Hebephrenie - einer in der Jugendzeit beginnenden Schizophrenie - damals nicht hätte erfolgen dürfen.

Keinen Erfolg hatte die Klägerin mit ihrem Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen einer bereits im Kindesalter erlittenen Kinderlähmung und den überdosierten Medikamentenabgaben. Eine Abgrenzung zwischen Fehlbehandlung und der bereits vorhandenen Krankheit sei sehr schwierig. Die Klägerin hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 50.000 Euro gefordert sowie eine monatliche Rente von 1000 Euro. Außerdem wollte sie Kosten für medizinische Hilfsmittel und eine Zahnbehandlung geltend machen. (jg/dpa/ddp)

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