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Ein Mann trainiert in einem Fitnessstudio in Berlin auf dem Laufband für seine Ausdauer.

© dpa

Urteil am BGH: Umzug kein Grund für sofortige Kündigung des Fitnessstudios

Ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt nicht eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

Die vorzeitige Kündigung von langfristigen Fitnessstudio-Verträgen wegen eines Umzugs ist nicht möglich. Wer solch langfristige Verträge abschließt, um Kosten zu sparen, muss auch entsprechende Risiken tragen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Damit gilt weiterhin, dass solche Langzeitverträge nur wegen Krankheit oder Schwangerschaft vorzeitig gekündigt werden können. "Langfristige Studio-Verträge können teuer werden", kommentierte eine Gerichtssprecherin das Urteil. (Az. XII ZR 62/15)

Im entschiedenen Fall hatte ein in Hannover wohnender Zeitsoldat mit einem Fitnessstudio einen zweijährigen Vertrag abgeschlossen, der sich jeweils drei Monate vor Laufzeitende um ein Jahr verlängerte, falls nicht gekündigt wurde. Die monatlichen Kosten betrugen 65 Euro und zudem halbjährlich 69,90 für ein "Trainingspaket". Nachdem der Soldat von Hannover zuerst nach Köln und dann nach Kiel und Rostock abkommandiert wurde, kündigte er den Vertrag zehn Monate vor Laufzeitende. Doch seine Hoffnung auf ein vorzeitiges Vertragsende blieb vergeblich.

Bei langfristigen Verträgen trägt der Kunde das Risiko, die vereinbarten Leistungen wegen einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können, wie der BGH befand. Dazu zählten auch Umzüge aus beruflichen oder privaten Gründen, weil sie vom Kunden "beeinflussbar" seien. Unzumutbar hohe Kosten, die eine Kündigung rechtfertigen könnten, liegen laut Gericht bei einer Gesamtforderung des Studiobetreibers von rund 720 Euro auch nicht vor. (AFP)

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