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Urteil: Amy Winehouse in London freigesprochen

Ein Londoner Gericht hat Amy Winehouse am Freitag in einem Prozess um Körperverletzung für unschuldig befunden.

London - Winehouse war vorgeworfen worden, einen weiblichen Fan ins Gesicht geschlagen zu haben, der sie um ein Foto gebeten hatte. Winehouse hatte bestritten, die Frau absichtlich verletzt zu haben. Nach ihrer Darstellung hatte sie sich mit ihrem Arm von dem aufdringlichen betrunkenen Fan befreien wollen. Die Befragung mehrerer Augenzeugen hatte am Vortag kein einheitliches Bild des Vorfalls geliefert. „Nachdem ich die Aussagen aller Zeugen gehört habe, kann ich nicht sicher sein, dass es sich nicht um einen Unfall handelte“, begründete der Vorsitzende Richter seinen Freispruch. Die 25-jährige Sängerin verließ den Gerichtssaal zufrieden. „Ich bin erleichtert“, sagte sie. Laut Anklage war Winehouse von der Tänzerin Sherene Flash bei einer Wohltätigkeitsveranstaltung im vergangenen September hinter der Bühne höflich um ein Foto gebeten worden. Als der Fan einen Freund mit auf das Bild holen wollte, schlug Winehouse nach Aussagen der Tänzerin ihr mit der Faust auf das rechte Auge. Dem hatte Winehouse im Zeugenstand widersprochen. Nach ihrer Darstellung fühlte sie sich von der wesentlich größeren Frau eingeschüchtert. Als diese auch noch ungebeten ihren Arm um die Sängerin legte, habe sie sie mit dem Arm mit einer Abwehrbewegung weggestoßen. Vom Gericht befragte Zeugen hatten keinen Faustschlag gesehen. dpa

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