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Auch EU-Ausländer müssen sich auf deutschen Straßen an die strengen Vorgaben für Fahrtüchtigkeit halten.

© dpa

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Österreicherin durfte in Deutschland Fahrverbot ausgesprochen werden

Sie fuhr unter Drogeneinfluss Auto - und wurde in Deutschland erwischt. Dass der Österreicherin daraufhin ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, war rechtens, urteilte nun der Europäische Gerichtshof.

Die deutschen Behörden dürfen auch gegen Autofahrer aus dem EU-Ausland, die hierzulande mit geringen Drogenmengen im Blut ertappt wurden, Fahrverbote verhängen. Solch ein Fahrverbot darf aber nicht unbegrenzt gelten, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied. Überdies müssen die Bedingungen für die Aufhebung des Verbots "verhältnismäßig sein", heißt es im Urteil. (Az. C-260/13)

Im vorliegenden Fall war eine Autofahrerin aus Österreich in eine Polizeikontrolle am Bodensee geraten und bei ihr eine geringe Menge Cannabis im Blut festgestellt worden. Obwohl laut dem ärztlichen Protokoll die Frau nicht merkbar unter Drogeneinfluss stand, wurde gegen sie ein Fahrverbot verhängt. In Österreich durfte die Frau dagegen ihren Führerschein behalten, weil Behörden dort erst einschreiten, wenn eine Fahruntüchtigkeit medizinisch nachgewiesen ist.
Dem EuGH zufolge dufte die deutschen Behörden das Fahrverbot unter Berufung auf ihre strengeren Regeln verhängen. Das Gericht bestätigte zudem die deutschen Hürden zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Sie wird erneut erteilt, wenn der Betroffene in einem medizinischen Gutachten nachweist, ein Jahr lang keine Drogen konsumiert zu haben.
Unabhängig von solch einem Gutachten muss die Fahrerlaubnis spätestens nach fünf Jahren erneut erteilt werden. Der EuGH bezeichnete dieses Vorgaben als "wirksames Mittel" für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. (AFP)

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