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Urteil: Drogenkonsum rechtfertigt Führerschein-Entzug

Schon der einmalige Konsum harter Drogen rechtfertigt den Entzug der Fahrerlaubnis. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss.

Münster - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies damit die Beschwerde eines Dortmunders zurück, der sich in einem Eilverfahren gegen den Entzug der Fahrerlaubnis gewehrt hatte. Zudem bestätigte das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.

Der 1969 geborene Antragssteller aus Dortmund, der seit 1993 keinen deutschen Führerschein mehr besitzt, hatte im Juli 2006 bei einer Polizeikontrolle einen in Tschechien erworbenen Führerschein vorgewiesen. Zudem wurde festgestellt, dass der Autofahrer unter dem Einfluss von Kokain stand. Deshalb ordnete das Straßenverkehrsamt den Entzug der Fahrerlaubnis an.

Einjährige Abstinenzphase

Nach Angaben des OVG war dieser Bescheid rechtmäßig. Bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln schließe die Kraftfahreignung aus. Um einen neuen Führerschein zu erlangen, müsse der Mann zunächst eine einjährige Abstinenzphase absolvieren und ein medizinisch-psychologisches Gutachten anfertigen lassen.

Die Entscheidung in einem möglichen Hauptverfahren steht noch aus. Der Beschluss des OVG kann nicht angefochten werden. (tso/ddp)

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