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Urteil: Lebenslänglich für Carolins Mörder

Der Mörder der 16-jährigen Carolin aus Graal-Müritz ist vom Landgericht Rostock zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Im Anschluss erwartet den 29-Jährigen die Sicherheitsverwahrung.

Rostock - Der Mann kommt nach dem Willen des Gerichtes nicht mehr in Freiheit. Er hat die 16-jährige Carolin aus Graal- Müritz bei Rostock in einem Wald vergewaltigt und danach erschlagen. Das Landgericht Rostock verurteilte den bereits vorbestraften Sexualstraftäter am Dienstag zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Das Gericht erkannte auch auf eine besondere Schwere der Schuld, vor allem wegen der großen Qualen, die das Mädchen erdulden musste. Die Tat sei in Brutalität und Hässlichkeit ohne Beispiel, sagte der Vorsitzende Richter.

Carolins Familie, die dem Prozess in Rostock als Nebenkläger beigewohnt hatte, atmete nach dem Schuldspruch erkennbar auf. Als der Richter das Verfahren schließt, fallen sich die Eltern, der Bruder und der Freund des Mädchens weinend in die Arme. Doch der Schmerz über den Verlust steht ihnen tief ins Gesicht geschrieben. Carolin, davon sind sie überzeugt, könnte noch leben, wäre der 29-Jährige aus dem Nachbarort schon nach der ersten Tat vor mehr als sieben Jahren dauerhaft weggeschlossen worden. Immer wieder übten sie Kritik daran, dass Straftäter im Regelfall erst bei schweren Wiederholungstaten in Sicherungsverwahrung genommen werden können.

Die Indizien sprachen von Anfang an gegen den Angeklagten, der selbst Vater einer 9-jährigen Tochter ist und im Prozess beharrlich schwieg. An Carolins Leiche wurden Spermaspuren gefunden, die ein Sachverständiger zweifelsfrei dem 29-jährigen Gelegenheitsarbeiter zuordnete. DNA-Spuren an der am Tatort gefundenen Kordel seiner Jogginghose, mit der Carolin möglicherweise gefesselt wurde, stammten von ihm und dem Opfer. Außerdem hatten Zeugen den Mann nach der Tat und an den folgenden Tagen mehrfach in der Nähe des Tatorts gesehen.

Das psychologische Gutachten attestiert dem Angeklagten psychopathische Neigungen und eine asoziale Persönlichkeitsstörung. Es charakterisiert den 29-Jährigen als extrem egozentrisch und rücksichtslos. Es falle ihm schwer, mit anderen Menschen mitzufühlen. Eine Störung dieses Ausmaßes sei nahezu untherapierbar, betonte der Gutachter. Er erklärt ihn für voll schuldfähig.

All dies hatte sich der Angeklagte schweigend angehört. Auch bei der Urteilsverkündung war keine Regung sichtbar. Nur einmal brach er sein Schweigen. Als ihn der Richter nach einem Schlusswort fragte, stand er auf und sagte: «Das Geschehene tut mir furchtbar leid.» Der Richter und die Staatsanwaltschaft werteten diese Äußerung als eine Art Geständnis.

Carolins Eltern wollen nun gerichtlich gegen die Justizbehörden vorgehen, weil sie es zuließen, dass der Täter trotz mehrfacher negativer Prognosen nach Verbüßen seiner ersten Haftstrafe freigelassen wurde. Mecklenburg-Vorpommerns Justizminister Erwin Sellering (SPD) trat bereits die Flucht nach vorn an. Er will noch in diesem Jahr im Bundesrat eine Gesetzesinitiative einbringen, nach der es möglich sein soll, Sexualverbrecher bereits nach einer Tat in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Er sieht sich darin von mehreren Länderkollegen unterstützt. (tso/dpa)

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