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Urteil: Lebenslange Haft für Stalker

Im Münchner Stalker-Mordprozess ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach den Mann schuldig, im April 2006 seine ehemalige Lebensgefährtin ermordet zu haben.

München - Das Landgericht München sah es als erwiesen an, dass der Mann ihr in ihrer Garage aufgelauert, sie geschlagen und gewürgt und schließlich mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten hatte. Das Gericht stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Mörder nicht auf eine Haftentlassung nach 15 Jahren hoffen. Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess weitgehend gestanden, konnte sich aber nicht an Details erinnern. Ein rechtsmedizinischer Gutachter zählte 14 Stichverletzungen, 68 Schnittverletzungen sowie Würgespuren und mindestens zehn Schlagverletzungen an der Frau auf.

Der Mann hatte offenbar die Trennung von seiner Freundin nicht verkraftet und ihr mehrfach nachgestellt. Einige Wochen vor der Bluttat war es dann zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen den Ex-Partnern gekommen, bei der die Polizei einschreiten musste. Daraufhin wurde dem Mann ein Kontaktverbot erteilt. (tso/ddp)

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